Erste Stellungnahme zu der vom Bundesrat eröffneten Vernehmlassung zur Teilrevision der Jagdverordnung

Medienmitteilung des Verein CHWOLF vom 22. November 2022

 

CHWOLF ist entsetzt über die beabsichtigte weitere Ausdehnung der Abschusspolitik durch den Bundesrat

CHWOLF distanziert sich klar von den Vorschlägen der 14 Schutz- und Nutzungs­organisatio­nen, welche laut Medienmitteilung des Bundesrates vom 9.11.2022 bei der Ausarbeitung der aktuellen Teilrevision der Jagdverordnung berücksichtigt wurden.
CHWOLF setzt sich seit Jahren intensiv für die Förderung und Unterstützung verbesserter Herden­schutzmassnahmen ein und ist vehement gegen eine weitere Lockerung des Wolfschutzes oder eine präventive Regulierung des Wolfsbestandes.

Bundesrat missachtet Volkswillen
Obwohl die Stimmbevölkerung im September 2020 das revidierte Jagdgesetzt und somit die Lockerung des Wolfschutzes ablehnte, lockerte der Bundesrat auf Druck der Landwirtschaftslobby bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer ersten Revision der Jagdverordnung den Schutz des Wolfes massiv. Seit diese im Juli 2021 in Kraft getreten ist, wird eine Abschussverfügung nach der anderen erteilt. Bis zum aktuellen Zeitpunkt sind 15 Abschussbewilligungen für Einzelwölfe und 9 Rudel­regulierungen bewilligt worden. Konkret wurden damit total 30 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Davon wurden bereits 23 Abschüsse umgesetzt. Mit der erneuten Teilrevision der Jagdverordnung soll der Schutz des Wolfes nochmals massiv gesenkt werden. Es ist sehr besorgniserregend, dass die Landwirtschaftslobby, die einen kleinen Teil der Bevölkerung repräsentiert, einen so grossen umwelt- und naturschädigenden Einfluss auf die Landespolitik ausüben kann.

CHWOLF fordert konsequenten Herdenschutz statt Wolfsabschuss
Der Abschuss eines Wolfes ist als vermeintlicher Schutz gegen Nutztierschäden keine nachhaltige Lösung und wird den Alpbewirtschaftern mittel- und langfristig nichts nützen. Es kann die Situation sogar noch verschärfen. Diverse wissenschaftliche Studien weisen darauf hin, dass Eingriffe in stabile Rudelstrukturen diese negativ beeinflussen oder sogar zerstören können und es in den Folgejahren dadurch mehr Schäden an Nutztieren geben kann. Dies scheint den Bundesrat und unsere Landespolitiker aber nicht zu interessieren.

CHWOLF fordert:

  • Keine weitere Lockerung des Wolfschutzes
  • Eine intensivere Unterstützung und eine konsequente Förderung und Durchsetzung des Herdenschutzes!
  • Werden völlig ungeschützte Schafe auf sogenannt „nicht zumutbar schützbaren“ Alpen von Wölfen gerissen, dürfen diese Risse NICHT dem Schadenskontingent für einen Wolfsabschuss dazugerechnet werden. Denn die Wölfe mussten KEINE Herdenschutz­massnahmen umgehen, um die völlig ungeschützten Tiere anzugreifen.


Grundsätzlich stellt sich die Frage, wieso auf einer als «nicht zumutbar schützbar» deklarierten Alp überhaupt Weidetiere gesömmert werden dürfen. Denn nach geltendem Tierschutzgesetz Art. 4 hat jeder Tierhalter die Verpflichtung, für das Wohlergehen seiner Tiere zu sorgen, sie vor Angst, Schmerz, Leiden oder Schäden zu bewahren. Das TSchG gilt unseres Wissens schweizweit überall und unein­geschränkt, ungeachtet davon wie eine Weide oder Alp von kantonalen Behörden deklariert wird.

CHWOLF wird nun prüfen lassen, ob diese erneute massive Lockerung des Wolfschutzes rechtlich noch mit der Berner Konvention vereinbar ist.

Medienmitteilung vom 22.11.2022 als pdf

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
c.steiner@chwolf.org,  www.chwolf.org

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