Referendum gegen das erneut missratene Jagdgesetz
Medienmitteilung Gruppe «Wolfs-Hirten» und des Verein CHWOLF vom 11. Januar 2023
Drei Jahre nach der letzten Revision des Jagdgesetzes im September 2019 und dem Volks-Nein im September 2020, verabschiedeten Stände- und Nationalrat am 16. Dezember 2022 eine neue Revision des Jagdgesetzes. Wölfe sollen künftig nicht nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um eventuelle Schäden zu verhüten. Das Parlament hat zudem eine Regulierungssaison für Wölfe im Jagdgesetz aufgenommen: Jeweils vom 1. September bis am 31. Januar sollen ganze Wolfsfamilien geschossen werden dürfen. Mit dieser Revision wird der Schutz des Wolfes massiv herabgestuft.
Ungenau definierte Vorgaben und schwammige Bestimmungen wie «…Bestand der Population nicht gefährden…» oder «Lebensräume zu schützen oder die Artenvielfalt zu erhalten» oder vage Schadensdefinitionen ermöglichen den Kantonen einen grossen Spielraum, um Abschussverfügungen zu erwirken. Auch die Möglichkeit präventiver Abschüsse sieht das revidierte Jagdgesetz wieder vor. Die Gesetzesvorlage ist ein grosser Rückschritt für den Wolf und sie ist nicht vereinbar mit den nationalen und internationalen Tier- und Artenschutzabkommen.
Ein austariertes Gesetz wird aus dem Gleichgewicht gekippt
Bereits im Jahr 2020 schrieb das Komitee «Nein zum missratenen Jagdgesetz»: Es gilt als ausgewogen, das geltende Jagd- und Schutzgesetz (JSG). Das im Gesetz verankerte Dreieck «Schutz, Regulierung und Jagd» hat sich bewährt, ein echter Kompromiss im besten Sinne des Wortes. Der Bündner Ständerat Stefan Engler wollte mit seiner Motion (14.3151) das «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» noch etwas verbessern. Die Motion verlangte 2014 eine Anpassung des Jagdgesetzes «zum Zwecke der Bestandsregulierung bei Wolfspopulationen». Der moderate Vorstoss fand im Parlament eine Mehrheit. Auch Naturschutzorganisationen sahen in der Motion eine Chance zur Versachlichung der Diskussionen über den Umgang mit dem Wolf. Mit der Revision des JSG, forderten sie, solle zudem endlich die Jagdbarkeit von Arten der Roten Liste (Birkhahn, Alpenschneehuhn, Waldschnepfe, Feldhase) abgeschafft werden.
Fünf Jahre später ist aus der Motion Engler eine stark befrachtete, ungenaue und umstrittene Gesetzesrevision erwachsen. Vom Geist des geltenden Kompromisses und der Motion Engler (Entspannung und Versachlichung der Diskussion rund um den Wolf) ist nach dem Zusammenspiel von Bundesrat, National- und Ständerat nichts mehr zu erkennen. Der vorliegende Gesetzesentwurf höhlt den Schutz gefährdeter Tierarten in der Schweiz generell aus, obwohl die Dringlichkeit eines besseren Schutzes der Artenvielfalt grösser denn je ist (IPBES-Bericht 2019, OECD-Bericht zur Artenvielfalt in der Schweiz). Ein Paradigmenwechsel hat stattgefunden: vom kombinierten Schutz- , Regulierungs- und Jagdgesetz für wildlebende Säugetiere und Vögel zum einseitigen Jagd- und Abschussgesetz.
Heute, zwei Jahre nach dem Volks-Nein zur Revision des Jagdgesetzes wird eine neue Revision vorgelegt, welche den Schutzstatus des Wolfes massiv lockert und nicht auf den Volkswillen eingeht. Die Organisationen, die das fakultative Referendum lancieren, wehren sich gegen das erneut missratene Jagd- und Schutzgesetz: «Es kann nicht sein, dass in einer Zeit von Biodiversitätsverlust und Artensterben der Schutz gefährdeter Tierarten geschwächt wird, statt diesen zu stärken, nur um einigen Interessengruppen zu dienen. Das ist ein falsches Signal und darf so nicht toleriert werden.» Die Unterschriftensammlung für das Referendum ist am 29. Dezember 2022 angelaufen mit dem Ziel, bis am 8. April die 50 000 Unterschriften zu sammeln und so eine erneute Abstimmung über das Jagd- und Schutzgesetz zu erreichen.
Gesamte Medienmitteilung vom 11.01.2023 als pdf
Weitere Informationen und Auskünfte:
Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
c.steiner@chwolf.org, www.chwolf.org
