Unhaltbare Zustände in der Schweizer Wolfspolitik
Medienmitteilung des Verein CHWOLF vom 24. August 2023
CHWOLF kritisiert die Schweizer Wolfspolitik aufs schärfste
Seit die neue Jagdverordnung (JSV) am 1. Juli in Kraft trat, wird vom Bund und den Kantonen eine Abschussbewilligung nach der anderen erteilt. Wolfswelpen dürfen für Vergehen ihrer älteren Familienmitglieder geschossen werden, eine reine Dezimierungsmassnahme. Auch Wölfe, welche auf den sogenannt „nicht zumutbar schützbaren“ Alpen völlig ungeschützte Schafe reissen, dürfen zum Schutz (!) der Weidetiere getötet werden – eine völlig paradoxe Situation. Diese Wölfe haben nichts falsch gemacht, sondern völlig arttypisch die gebotenen Gelegenheiten genutzt, einfach zu jagende Beute, sprich ungeschützte Schafe/Ziegen zu erwischen.
Massive Wolfshetze des Schweizer Bauernverbandes
Auch die massive Hetze des Schweizer Bauernverbandes (SBV) gegen den Wolf nimmt ein unhaltbares Ausmass an. Viele Falschmeldungen werden verbreitet und in der Medienmitteilung „Die Wildhüter werden nicht ausreichen, um die Wölfe unter Kontrolle zu bringen“ vom 14. August 2023 fordert der SBV die Kantone auf, schneller zu handeln und die geltende JSV voll auszuschöpfen.
Und dies ist erst der Anfang. Denn die neuste Gesetzesrevision und deren Umsetzung, welche den präventiven Abschuss von ganzen Wolfsfamilien zulässt und eine Bestandsregulierung vom 1. September – 31. Januar vorsieht, stehen noch bevor. Der SBV fordert den Bund auf, das neue Jagdgesetz per Verordnung bis zum 1. Dezember 2023 umzusetzen. Ausserdem sollen sich die Kantone schon jetzt auf die Wolfsjagd vorbereiten. Als Unterstützung für die Wildhüter sollen künftig auch Jäger zur Wolfsjagd eingesetzt werden. Ein regelrechtes Wolfsmassaker ist vorprogrammiert.
Es ist sehr besorgniserregend, dass die Landwirtschaftslobby, die einen kleinen Teil der Bevölkerung repräsentiert, einen so grossen umwelt- und naturschädigenden Einfluss auf die Landespolitik ausüben kann.
CHWOLF fordert konsequenten Herdenschutz statt Wolfsabschuss
CHWOLF fordert eine intensivere Unterstützung und eine konsequente Förderung und Durchsetzung des Herdenschutzes in allen Situationen und eine Änderung der unhaltbaren Kriterienliste des Bundes zur Bezeichnung der «nicht zumutbar schützbaren» Alpen. Laut dieser sind z.B. alle kleinen Alpen bis 60 Schafe nicht zumutbar schützbar (laut Kriterienliste: Der Aufwand für HS-Massnahmen ist aufgrund der geringen Herdengrösse i.d.R. zu hoch).
CHWOLF ist der Meinung, dass auch auf Alpen, welche als «nicht zumutbar schützbar» eingestuft sind, Nutztiere nur MIT Herdenschutzmassnahmen gesömmert werden dürfen. Denn nach geltendem Tierschutzgesetz Art. 4 hat jeder Tierhalter die Verpflichtung für das Wohlergehen seiner Tiere zu sorgen, sie vor Angst, Schmerz, Leiden oder Schäden zu bewahren. Dies gilt auch, sie vor Wölfen zu schützen – nicht nur auf dem „Papier“ sondern auf den Weiden! Ist ein Schutz aus technischen oder topographischen Gründen überhaupt nicht möglich, sollten dort auch keine Nutztiere gesömmert werden dürfen.
Werden Schafe oder Ziegen trotzdem völlig ungeschützt gesömmert, geschieht dies durch den Tierhalter in vollem Wissen um die Gefahr und gegen das Tierschutzgesetz. Risse in solchen Situationen dürften logischerweise auch nicht zu den abschussrelevanten Nutztierschäden gezählt werden.
Es ist absolut unverständlich und inakzeptabel, dass ein geschütztes Wildtier wie der Wolf, welches sich völlig normal und arttypisch bei Gelegenheit an einfach zu jagender Beute vergreift, geschossen wird, nur weil Tierhalter und Politiker aus rein ökonomischen Gründen nicht gewillt sind, die Nutztiere konsequent zu schützen.
Medienmitteilung vom 24.08.2023 als pdf
Weitere Informationen und Auskünfte:
Christina Steiner, Präsidentin Verein CHWOLF
c.steiner@chwolf.org