Grenzenlose Schweizer Abschusspolitik


Medienmitteilung CHWOLF vom 04. Dezember 2025

 

Bei den Wölfen kennt das Parlament scheinbar keine Grenzen. Wölfe sollen künftig das ganze Jahr zum Abschuss freigegeben werden können und auch in Jagdbanngebieten sollen sie geschossen werden können.


Abschuss von Wölfen in Jagdbanngebieten
Jagdbanngebiete sind speziell ausgewiesene Schutzgebiete für bedrohte und seltene Arten. Die Jagd in diesen Gebieten ist verboten. Wird dieses Jagdverbot für die Wölfe aufgeweicht, wird der Sinn und Zweck der Jagdbanngebiete ausgehebelt und grundsätzlich in Frage gestellt.

Wölfe dürften ganzjährig geschossen werden
Der ganzjährige Abschuss von Wölfen, die als Problemtiere bezeichnet werden, hätte zur Folge, dass Elterntiere auch während der Aufzuchtzeit der Welpen geschossen werden dürften. Dies ist völlig inakzeptabel und wird fatale Folgen haben. Denn eine Wolfsfamilie hat ein ausgeprägtes Sozialverhalten und eine starke Familienstruktur. Werden Elterntiere entfernt, kann die Familie auseinanderfallen und die verbleibenden Tiere, Erwachsene und Welpen, müssen einzeln ums Überleben kämpfen. So werden stabile Rudelstrukturen mit klaren territorialen Bereichen zu instabilen Haufen von Einzelgängern, die sich auf möglichst einfache Weise und irgendwo Nahrung beschaffen müssen.

Als „Problemwölfe“ bezeichnete Tiere sind meist gar keine Problemwölfe
Viele, ja die meisten der von den Behörden als sogenannte Problemwölfe bezeichneten Tiere sind nicht wirkliche Problemtiere. Sie sind aber für Menschen störend in Erscheinung getreten. Nahbegegnungen mit Wölfen werden von offizieller Seite primär auf Grund von agrarpolitischem Druck aber auch wegen mangelnder Fachkenntnis oftmals zu wenig genau abgeklärt und damit falsch eingeschätzt. Viele Wölfe werden sofort als Problemwölfe abgestempelt, sobald sie bei z.B. völlig abgelegenen Höfen oder Gebäuden gesichtet werden, was dann als „Siedlungsnähe“ deklariert wird.
Auch Wölfe, die auf den als „nicht zumutbar schützbar“ eingestuften Alpen die völlig ungeschützten Nutztiere reissen, gelten als Problemwölfe und dürfen geschossen werden.


Erneute Revision des Jagdgesetzes nötig
Das Jagdgesetz wurde erst kürzlich massiv verschärft und die Kantone nutzen die mögliche präventive Regulierung bereits jetzt rücksichtslos aus. Aktuell wird jährlich ein Drittel des Wolfsbestandes meist fadenscheinig begründet abgeschossen. Die vom Parlament nun angenommenen Motionen bedeuten erneut eine weitere und inakzeptable Lockerung des Wolfsschutzes und haben eine nochmalige Revision des Jagdgesetzes zur Folge.
Gegen diese Revision kann dann jedoch ein Referendum ergriffen werden.

 


Medienmitteilung vom 04.12.2025 als pdf

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christine Steiner
Präsidentin CHWOLF
079 / 203 24 56
c.steiner@chwolf.org

 

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