CHWOLF fordert das Bundesamt für Umwelt auf, bei der Beurteilung der Wolfs-Abschussgesuche die Gesetzgebung einzuhalten

Medienmitteilung CHWOLF vom 28. August 2025

 

Bei den letzten beiden Regulierungsperioden mussten wir feststellen, dass die Kantone die neue Jagdverordnung bis aufs äusserste ausnutzten und die meisten Abschussgesuche vom BAFU anstandslos bewilligt wurden. Viele der erteilten Abschussbewilligungen waren nicht gerechtfertigt. Nun hat das BAFU bereits wieder erste Abschussgesuche bewilligt, welche genau genommen nicht mit der Gesetzgebung vereinbar sind.

Mit dem Schreiben vom 27. August 2025 an die Direktion des BAFU hat CHWOLF seine Forderungen betreffend Beurteilung der Wolfs-Abschussgesuche eingereicht.

Am 1. September 2025 beginnt bereits die dritte präventive Regulierungsperiode. Um künftige Schäden zu verhindern und das Wachstum des Wolfsbestandes zu bremsen, hat Graubünden für alle Rudel eine sogenannte «Basisregulation» beim BAFU beantragt. Das heisst, 2/3 aller Welpen sollen präventiv geschossen werden, dies auch bei völlig unauffälligen Rudeln und ohne Bezug auf Schäden. Das geltende Jagdgesetz lässt eine Regulierung jedoch nur zu, wenn das Eintreten eines plausiblen Schadens, nicht durch zumutbare Herdenschutzmassnahmen verhindert werden kann. Von unauffälligen Rudeln werden auch in Zukunft keine Schäden zu erwarten sein, welche nicht mit seriös und konsequent umgesetzten Herdenschutzmassnahmen verhindert werden könnten.

Auch sind Rudelregulierungen zur reinen Dezimierung des Wolfsbestandes weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung vorgesehen und sind auch mit internationalen Völkerrechtlichen Verträgen wie der Berner Konvention nicht vereinbar. Trotzdem hat das BAFU die ersten Gesuche des Kantons Graubünden wieder anstandslos bewilligt.

Auch weitere Kantone haben Abschussgesuche eingereicht und Staatsrat Christophe Darbellay fordert sogar, dass im Wallis alle Rudel bis auf drei, welches die gesetzliche Mindestvorgabe für das Kompartiment IV ist, eliminiert werden sollen.

 

CHWOLF erwartet vom BAFU, dass die Gesuche der Kantone, trotz unverhältnismässig hohem politischem Druck aus der Landwirtschaft, sehr genau geprüft und die Schweizer Gesetzgebung und die internationalen Abkommen dabei strikt eingehalten werden.

 

Beilage:

CHWOLF-Forderungen an die BAFU-Direktion vom 27. August 2025

 

Medienmitteilung vom 28.08.2025 als pdf

 

Weitere Informationen und Auskünfte:

Christine Steiner
Präsidentin CHWOLF
079 / 203 24 56
c.steiner@chwolf.org

 

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