Pressemitteilung vom 29. August 2013

CHWOLF verurteilt die Abschussbewilligung für den Walliser Wolf

CHWOLF verurteilt die erteilte Abschussbewilligung des Kantons Wallis aufs schärfste. In der gegebenen Situation, ohne irgendwelche Bemühungen für den Herdenschutz, ist eine Abschussbewilligung inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass sich eine Region in der Schweiz offensichtlich gegen den Einsatz von Herdenschutzmassnahmen sträubt und stattdessen ihre Alpen als unschützbar deklariert.

Unschützbar ist hier auch ein falsch verwendeter Ausdruck, denn es sind rein die Kosten und der zu betreibende Aufwand für die Umsetzung von Herdenschutznassnahmen, die den betreffenden Tierhaltern zu hoch sind, so dass sich ihre Alpbewirtschaftung nicht mehr im selben Masse lohnen würde! In anderen Regionen der Schweiz wird aber tatkräftig bewiesen, dass richtig umgesetzte Herdenschutzmassnahmen auch auf schwierig zu schützenden Alpen funktionieren. Dazu braucht es zu aller erst vor allem der Wille und die Einsicht, die notwendigen Aufwendungen auf sich zu nehmen! Auf der Alp Ramotz im Calandagebiet, dem Einzugsgebiet der ersten Schweizer Wolfs-familie, hat es dank den optimal umgesetzten und umfassenden Herdenschutzmassnahmen diesen Alpsommer bis jetzt noch keine Probleme gegeben, obwohl der Druck der Wölfe durch ihre permanente Präsenz gross ist. Die Abschussbewilligung im Kanton Wallis ist daher auch ein Affront all jenen gegenüber, die einen grossen Aufwand für den Herdenschutz und damit auch für den Schweizerischen Artenschutz betreiben. 

Der Verein CHWOLF unterstützt Herdenschutzmassnahmen, vor allem den Einsatz von Herden­schutz­hunden und die Behirtung, auf verschiedenen gefährdeten Alpen in diversen Gebieten der Schweiz mit privaten Mitteln. CHWOLF setzt sich stark für einen umfassenden und wirkungsvollen Herden­schutz ein.

 

  Pressemitteilung vom 29.08.2013 als pdf


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