Pressemitteilung vom 02. September 2014

Stellungnahme des Vereins CHWOLF zum überarbeiteten „Konzept Wolf Schweiz“,
Konsultationsentwurf vom 2. Juni 2014

Der Verein CHWOLF sieht im Konzept Wolf Schweiz grundsätzlich eine notwendige und brauchbare Richtlinie für den Wolfsschutz und das Zusammenleben von Menschen und Wölfen in der Schweiz. Dieses Konzept ist allerdings nur ein Rahmen, der Eckpunkte, Leitlinien und Grenzwerte definiert, innerhalb derer alle beteiligten Akteure von Bund über Kantone bis zu betroffenen Einzelpersonen verantwortungsvoll, seriös und weitsichtig arbeiten und entscheiden müssen. Der vorliegende Entwurf ist in Vielem sehr allgemein gehalten, mit viel Ermessensspielraum ausgestattet und fast ausnahmslos mit Ausnahmemöglichkeiten durchlöchert. Aber langfristig kommt es vielmehr auf die konkrete Anwendung und Umsetzung des Konzeptes an und das darf nicht durch den politischen und wirtschaftlichen Egoismus Einzelner oder einzelner Regionen angetrieben werden, sondern muss auf der Basis der gesamt-gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber der Natur geschehen.

Viele der textlich unscharf und allgemein formulierten Bedingungen sind in der Umsetzung sehr schwierig zu quantifizieren. Insbesondere eine Regulation von Wolfbeständen, die den Fortbestand nicht gefährden soll, ist ohne Fachwissen, langjährige spezifische Erfahrung und Kenntnis der lang­zeitlichen Populations­ent­wicklung im betroffenen Gebiet nicht möglich. In der Schweiz sind zur Zeit und auch in näherer Zukunft keine der Voraussetzungen gegeben, die eine Regulation überhaupt zulassen würden. Es gibt im Grunde noch keinen Wolfbestand mit gesichertem Fortbestand und es gibt auch noch keine Langzeit-Studien und Erkenntnisse über die natürliche Bestandesentwicklung. Zudem ist aus Erfahrungen von anderen Ländern mehrfach bekannt, dass die Wirksamkeit einer Bestandes­regulation bezüglich den erhofften Effekten (zB. weniger Nutztierverluste) sehr zweifelhaft ist. Die Gefahr, durch die menschlichen Eingriffe ungewollte negative Effekte auszulösen, ist nicht zu unter­schätzen.

Im speziellen hat CHWOLF im Konsultationsentwurf vom 2. Juni 2014 sechs Punkte bemängelt, die in einem ausführlichen Schreiben an das Bundesamt für Umwelt BAFU dargelegt wurden. Zum einen Teil handelt es sich um notwendige Ergänzungen und Konkretisierungen, zum anderen Teil um die Abdeckung von bisher noch nicht enthaltenen Fällen, die aber in Realität bereits vorkommen. In einem Punkt verlangt CHWOLF noch die Klärung oder Behebung eines möglichen Widerspruches.

Der Verein CHWOLF setzt sich stark für einen umfassenden und wirkungsvollen Herden­schutz ein und unterstützt Herdenschutz­mass­nahmen, vor allem den Einsatz von Herden­schutz­hunden und die Behirtung, auf verschiedenen gefährdeten Alpen in diversen Gebieten der Schweiz. Es ist erwiesen, dass Herdenschutzmassnahmen bei richtiger Anwendung funktionieren und gleichzeitig auch eine markante Verbesserung der Weidepflege und dem Tierschutzaspekt bewirken. Es ist deshalb enorm wichtig, dass der Herdenschutz im neuen Konzept konkret beschrieben und geregelt wird und von Bund und Kantonen unkompliziert und wirkungsvoll gefördert wird.

Ein erfolgreiches Zusammenleben von Mensch und Wolf ist nur mit Respekt, Verständnis und Toleranz gegenüber der Natur möglich und bedarf vor allem unseren Willen dazu!

 

  Pressemitteilung vom 02.09.2014 als pdf


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