Abschuss eines Wolfes in der Region Mattertal angeordnet
Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 01. Juli 2025
Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat den Abschuss eines Wolfs in der Region Mattertal angeordnet. Das Grossraubtier hat auf einer nicht schützbaren Alpe 15 Nutztiere gerissen. Die Voraussetzungen für einen Abschuss gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV), die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, sind somit gegeben. Diese erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfes ab sechs getöteten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten.
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