Angst und Schrecken soll der Wolf verbreiten - behauptet NR der SVP
CHWOLF-Leserbrief vom 05. Juli 2025 zum Artikel „Nationalrat gegen Umweltdirektor“
Artikel erschienen am 26.06.2025 im Höfner Volksblatt (Kanton SZ)
Laut SVP-Nationalrat Marcel Dettling verbreitet der Wolf Angst und Schrecken im Kanton Schwyz. Angst und Schrecken verbreitet jedoch meist nicht der Wolf selbst, sondern die negativen Inszenierungen seiner Diskreditierer und Diffamierer. Alle die letzten Wolfbegegnungen im Kanton Schwyz waren geprägt von wolfstypischem und erklärbarem Verhalten, ohne jegliche Gefahr für Menschen. Gewisse Verhalten von Wildtieren mögen für Menschen unangenehm und unerwünscht sein, sind aber kein Grund für die ständig sofort geforderte Tötung.
Solche Verhaltensweisen, sollten sie tatsächlich wiederkehrend und auffällig sein, lassen sich mehrheitlich relativ einfach durch Fachpersonen (!) mit nicht letalen Mittel beseitigen. Leider werden in solchen Situationen ausgewiesene Fachpersonen und auf Wölfe spezialisierte NGOs in der Schweiz von den Behörden nie beigezogen.
Stattdessen wird der Wolf durch gezielte Hetze, Verbreitung von Falschinformationen und Hass vorsätzlich zum grossen Sündenbock der Landwirtschaft abgestempelt. Und genau das schürt die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung!
Die Vorgehensweise von Nationalrat Marcel Dettling zeigt, dass die SVP überhaupt nicht gewillt ist mit unseren einheimischen Beutegreifern, namentlich Wolf und Bär, zusammenzuleben.
Nationalrat übt Druck auf den Kanton Schwyz aus
Bereits im Mai forderte die Schwyzer Bauernvereinigung eine Nulltoleranz für Wölfe in Siedlungsnähe und für Wolfsrudel im Kanton Schwyz. Nach einer Nahbegegnung zwischen einem Landwirt und einem Wolf hat der Kanton dem extremen Druck der Bauernvereinigung und der SVP nachgegeben und hat voreilig und ungenügend abgeklärt den sofortigen Abschuss des sogenannten „Problemwolfes“ verfügt. Diese musste kurz darauf jedoch wieder sistiert werden. (Verwaltungsbeschwerden hängig)
Die Kritik von Marcel Dettling, dass der Wolf schon längst hätte geschossen werden können, wenn der Kanton den Abschussperimeter grösser gewählt hätte, ist anmassend. Mit der Wahl des Abschussperimeters hat sich der Kanton an die Vorgaben der Jagdverordnung gehalten. Von einem Nationalrat darf zumindest erwartet werden, dass er die Jagdgesetzgebung und die entsprechende Verordnung kennt und diese öffentlich respektiert.
gesamter Leserbrief des Vereins CHWOLF vom 05.07.2025 als pdf
