Bundesgericht hält fest: vor Abschuss muss Herdenschutz nachgewiesen sein
Medienmitteilung von Pro Natura vom 30. Juli 2025
Das Bundesgericht beurteilt die 2023 vom Kanton St. Gallen erlassene Abschussverfügung gegen einen Einzelwolf im Schils-/Weisstannental als rechtswidrig. Es bestätigt damit, dass Herdenschutzmassnahmen vor der Erteilung einer Abschussbewilligung nachgewiesen sein müssen. Ein Urteil mit Signalwirkung für den Umgang mit der gesamtschweizerischen Wolfspopulation.
Mit seinem Urteil vom 30. Juli 2025 bestätigt das Bundesgericht, dass der Kanton St. Gallen den Abschuss eines Einzelwolfs im Schils / Weisstannental wegen mangelhafter Herdenschutzprüfung nicht hätte bewilligen dürfen. Es heisst die damit zusammenhängende Beschwerde von Pro Natura gut.
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