Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum revidierten Jagdgesetz

Medienmitteilung des Bundes vom 24. Juni 2026

 

Der Bundesrat schlägt Anpassungen im Jagdgesetz vor. Er setzt damit zwei vom Parlament angenommene Motionen um. Künftig sollen einzelne Wölfe, die einem Rudel angehören und trotz Schutzmassnahmen wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden, auch zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai abgeschossen werden dürfen. Zudem sollen solche Eingriffe neu auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich sein. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die Vernehmlassung zur Anpassung des Jagdgesetzes eröffnet.

gesamte Medienmitteilung des Bundes vom 24 Juni 2026 als pdf

Entwurf revidiertes Jagdgesetz als pdf

Erläuterungsbericht Revision Jagdgesetz als pdf

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