Bundesrat setzt präventive Rudelregulierung in Kraft

Medienmitteilung des Bundesrates vom 01. November 2023

 

Die Wolfspopulation in der Schweiz nimmt exponentiell zu. Das stellt insbesondere die Alpwirtschaft mit Schafen und Ziegen vor grosse Herausforderungen. Um den Wolfsbestand in der Schweiz rasch unter Kontrolle zu bringen und das Zusammenleben von Mensch und Wolf zu ermöglichen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 eine Anpassung der Jagdverordnung gutgeheissen. Damit setzt er die Ausführungsbestimmungen eines ersten Teils des vom Parlament 2022 angepassten Jagdgesetzes befristet in Kraft. Ab dem 1. Dezember 2023 ist nun unter klar definierten Bedingungen die präventive Regulierung von Wolfsrudeln zur Verhütung zukünftiger Schäden erlaubt.

Im Jahr 2020 gab es in der Schweiz insgesamt 11 Wolfsrudel und etwas mehr als 100 Wölfe. Aktuell sind in der Schweiz 32 Rudel und rund 300 Wölfe nachgewiesen. 2019 rissen Wölfe in der Schweiz 446 Nutztiere. 2022 waren es 1480 Risse. Um Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf zu reduzieren, hat das Parlament im Dezember 2022 das Jagdgesetz revidiert. Damit strebt das Parlament einen Strategiewechsel von der reaktiven zur proaktiven Regulierung von Wolfsrudeln an. Neu dürfen die Kantone Wölfe erlegen, um zukünftigen Schaden zu verhüten, und nicht erst, nachdem Schaden entstanden ist.

 

gesamte Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.11.2023 als pdf

 

Anmerkung CHWOLF


Wir sind zutiefst enttäuscht, dass der Gesamtbundesrat trotz grosser Kritik der Tierschutz- und Umweltorganisationen die Abschusspläne von Bundesrat Rösti und seinem Umweltdepartement gutgeheissen hat. Somit verstösst der Gesamtbundesrat gegen den Willen des Volkes, gegen das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren und gegen die Berner Konvention. Mit der Umsetzung der Jagdverordnung wird einzig einer kleinen laut schreienden Minderheit Gehör geschenkt.

Dank verbesserten Herdenschutzmassnahmen hat es in diesem Jahr trotz steigender Wolfspopulation massiv weniger Risse gegeben als im Vorjahr. Im Kanton Graubünden z.B. sind die Risse um 50% und im Kanton Glarus gar um über 80% zurückgegangen. Angesichts dieser sehr positiven Entwicklung ist die Aussage des Bundes, dass die wachsende Wolfspopulation und die steigende Risszahlen ein rasches Handeln erfordern, nicht begründet.

Leider gibt es immer noch viele Nutztierhalter, die keine oder nur ungenügende Schutzmassnahmen ergreifen und sich damit zudem auch nicht an das Tierschutzgesetz halten, stattdessen aber lauthals den Abschuss der Wölfe fordern. Und genau diejenige, die nichts für den Schutz ihrer Tiere tun und am lautesten schreien, werden nun mit der Abschusspolitik des Bundes belohnt.
Diejenigen Alpbewirtschafter, welche mit grossem Aufwand wirkungsvolle Herdenschutzmassnahmen umsetzen und zeigen, dass ein konfliktarmes Zusammenlaben zwischen Mensch, Wolf und Nutztieren möglich ist, werden völlig vor den Kopf gestossen. Viele Alpbewirtschafter, welche dieses Jahr viel Geld in neues Zaunmaterial investierten, sind auf den gesamten Kosten sitzengeblieben und warten immer noch auf die vom Bund versprochenen Förderbeiträge. Die Bundesgelder für den Herdenschutz waren scheinbar bereits im Juni aufgebraucht.

Statt die bewährten Herdenschutzmassnahmen zu fördern und zu stärken, sollen ab dem 1. Dezember 2023 ganze Wolfsfamilien präventiv getötet und das Budget für den Herdenschutz weiter gekürzt werden. Wolfsabschüsse sind aber keine nachhaltige Lösung, denn sie machen nur den Platz frei für die nächsten Wölfe. Werden die Herden weiterhin nicht- oder nur ungenügend geschützt, wird es trotz dem Abschuss von ganzen Wolfsfamilien auch in Zukunft zu Rissen kommen.
 

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