CHWOLF hat Aufsichtsbeschwerde beim Kanton Schwyz eingereicht

 

Am 2. Juni 2025 hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim Kanton Schwyz eingereicht, gegen den Vorgang der Erteilung einer sofortigen Abschussverfügung eines problematischen Wolfs. 

Um die diversen Sichtungen in Siedlungsnähe und die scheinbar problematische Nahbegegnung zwischen einem Wolf und einem Landwirt genau analysieren zu können, wurden vorgängig beim Kanton und beim BAFU detaillierte Unterlagen zu diesem Fall und dem Hergang angefordert. Vom Kanton erhielt CHWOLF erst nach Rückfrage dann ein Informationsdossier mit einer beschreibenden Zusammenfassung, jedoch keine detaillierten Protokolle und Situationsaufnahmen. Das BAFU hat bis heute überhaupt nicht auf die Anfrage reagiert. Es muss davon ausgegangen werden, dass das BAFU sich weigert über ihre Beurteilung Auskunft zu geben.

Der Eingang unserer Aufsichtsbeschwerde wurde uns am 3. Juni bestätigt. Der Landammann, das Umweltdepartement, sowie das Amt für Wald und Natur haben nun bis am 23. Juni 2025 Zeit eine allfällige Stellungnahme beim Rechts- und Beschwerdedienst des Kantons Schwyz einzureichen.


In der Zwischenzeit hat der Kanton Schwyz auf Anweisung des BAFU die Abschussverfügung auf Grund  einer möglichen Rudelbildung sistiert.
Die Vermutung auf eine territoriale Paarbildung und die Möglichkeit der Rudelbildung waren bereits vor der Erteilung der Abschussverfügung bekannt und waren deshalb auch einer der Kritikpunkte, welche wir in unserer Aufsichtsbeschwerde aufgeführt haben.

 

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