Das BAFU bewilligt alle Abschussgesuche des Kantons Graubünden
Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 03. September 2024
Kanton GR verfügt Regulierungsmassnahmen bei Wölfen und reicht ein zweites Gesuch beim BAFU ein
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat den Antrag des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation vollumfänglich bewilligt. Die Jägerschaft wird ab Mittwoch, 4. September 2024, bei der Regulation des Vorabrudels miteinbezogen.
Per 2. September 2024 bewilligte das BAFU den Antrag des Kantons Graubünden vollumfänglich. Der Kanton Graubünden hat demnach per 3. September 2024 verfügt, in allen Wolfsrudeln mit bestätigtem Nachwuchs bis maximal zwei Drittel der bestätigten Welpen zu erlegen. Dies betrifft aktuell 22 Welpen in den sieben Wolfsrudeln Stagias, Moesola, Lenzerhorn, Calderas, Muchetta, Fuorn und Älpelti (siehe Medienmitteilung vom 15.08.2024).
Darüber hinaus wird der Abschuss aller Rudelmitglieder des Vorabrudels im Raum Ilanz bewilligt. Zur Unterstützung miteinbezogen werden bei der Regulation des Vorabrudels ab Mittwoch, 4. September 2024, auch autorisierte Jägerinnen und Jäger. Daneben hat die Jägerschaft bereits seit Beginn der Hochjagd die Möglichkeit, die Wildhut beim Abschuss von zwei Einzelwölfen in den Gebieten Puschlav und Hinterrhein zu unterstützen.
Die Auflagen sind ab sofort auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei unter > Rechtsgrundlagen > Vorschriften und Karten abrufbar.
Die Ziele der Massnahmen sind die Prävention von Schäden in der Landwirtschaft sowie die Aufrechterhaltung der Scheu vor dem Menschen. Mit der Bestandsregulation der Wolfsrudel wird ferner das unkontrollierte Anwachsen der Wolfspopulation verhindert. Die Regulationsphase dauert bis 31. Januar 2025.
Zweites Gesuch beim BAFU eingereicht
Per 3. September 2024 hat der Kanton Graubünden aufgrund der Entwicklung von Konflikten in der Landwirtschaft ein zweites Gesuch beim BAFU für die Entnahme der Wolfsrudel Lenzerhorn und Fuorn eingereicht. Im Gebiet des Jatzhorn-Rudels konnten in diesem Jahr erneut Jungtiere nachgewiesen werden. Zudem konnte am Calanda mit dem Nachweis von Jungtieren im Grenzgebiet zu St.Gallen die Bildung eines neuen Rudels bestätigt werden. Für beide Wolfsrudel wird analog den übrigen Wolfsrudeln eine Jungtierregulation beantragt.
Das Amt für Jagd und Fischerei wird jeweils auf seiner Webseite über weitere Verfügungen informieren. Zudem werden monatlich die wichtigsten Kennzahlen und Vorkommnisse über die Regulation im «Monitoring Wolfsmanagement» publiziert.
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Kommentar CHWOLF
CHWOLF kritisiert die völlig unverhältnismässige und grösstenteils sinnlose Abschusspolitik von Bund und Kantonen grundsätzlich. Die Kantone nutzen die neuen Möglichkeiten ab dem erst möglichen Zeitpunkt und rechtlich bis zur maximal möglichen Grenze aus. Obwohl eine Beschwerde bei der Berner Konvention gegen die Schweiz hängig ist, und das BAFU dort in Erklärungspflicht steht, winkt es die Abschussgesuche des Kantons Graubünden vollumfänglich durch.
Sogar das Fuorn-Rudel, welches sein Revier im Nationalpark (Kernzone des UNECO Biospärenreservates) hat, darf präventiv reguliert werden. Es ist völlig unverständlich, dass das BAFU den Abschuss von 2/3 der Jungtiere dieses Rudels bewilligt hat. Der Kanton Graubünden geht sogar noch weiter und hat ein Gesuch für den Abschuss des ganzen Nationalpark-Rudels beim BAFU beantragt, da das Rudel mutmasslich ein Rind ausserhalb des Parks gerissen hat. Ob der Wolf, der das Rind gerissen hat, wirklich dem sogenannten Fuorn-Rudel angehört, ist noch nicht nachgewiesen. Vielmehr ist es eine Annahme der Behörden.
Ein ganzes Rudel auf Grund eines Schadens abzuschiessen, ist NICHT mit der Berner Konvention vereinbar.
Und es ist grundsätzlich skandalös, wenn die Wölfe sogar im Schweizer Nationalpark aus rein ökonomischen Gründen reguliert oder sogar eliminiert werden können.
Im Bundesgesetz über den Schweizerischen Nationalpark im Kanton Graubünden steht:
Art. 1 Wesen und Zweck
1 Der Schweizerische Nationalpark im Engadin und Münstertal im Kanton Graubünden ist ein Reservat, in dem die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und namentlich die gesamte Tier- und Pflanzenwelt ihrer natürlichen Entwicklung überlassen wird. Es sind nur Eingriffe gestattet, die unmittelbar der Erhaltung des Parks dienen.
CHWOLF hat im November 2023 eine Beschwerde bei der Berner Konvention eingereicht, die aktuell behandelt wird. >>> Alle Infos zur Beschwerde bei der Berner Konvention