Der Kanton Wallis darf eines der vier zum Abschuss beantragten Rudeln ganz eliminieren
Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 11. September 2024
Proaktive Wolfsregulierung 2024-2025 – Abschüsse angeordnet
Nachdem er den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhalten hatte, entschied Staatsrat Frédéric Favre, die proaktive Wolfsregulierung im Wallis anzuordnen. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das BAFU haben festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung des Nanz-Rudels erfüllt sind, und zwar in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und wurde am 11. September 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Was die Gesuche der drei anderen Rudel betrifft, hat das BAFU den Abschuss unter Auflagen für das Rudel Les Toules bewilligt und das Gesuch für die Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon abgelehnt. Der Kanton prüft derzeit alle Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung stehen, um diese Situation zu ändern.
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