Die Berner Konvention bestätigt, dass der proaktive Abschuss von Wölfen illegal ist

Gemeinsame Medienmitteilung von CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura vom 11. Oktober 2024

 

Wir freuen uns riesig über einen ersten Sieg!

Die Berner Konvention hat heute auf unsere Beschwerde geantwortet und bestätigt, dass die proaktive Regulation illegal ist! Sie verurteilt die Schweiz noch nicht, wird dies aber bei ihrem nächsten Treffen, das vom 2. bis 6. Dezember 2024 stattfinden soll, entscheiden.

Das Präsidium des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention zeigt sich sehr besorgt über die die proaktive Regulierung und die politisch motivierten Abschüsse. Abschüsse um ein „potenzieller Schaden“ zu verhindern sei eine Fehlinterpretation von Artikel 8 der Berner Konvention. Dieser Artikel darf nur bei schwerwiegenden Schäden zur Anwendung kommen und wenn alle anderen Massnahmen keine Wirkung zeigen.  Das Präsidium betont auch, dass die Sicherstellung der Einhaltung der Berner Konvention weiterhin auf Bundesebene liege, unabhängig von der internen Organisation innerhalb eines Unterzeichnerstaats.

Wir fordern, dass der Abschuss von Wölfen in der ganzen Schweiz sofort gestoppt wird, bis die Gesetz- und Verordnungsgebung mit den von der Schweiz unterzeichneten internationalen Verträgen übereinstimmt!

 

original Medienmitteilung von CHWOLF und ALLJ vom 11.10.2024 als pdf

Meeting Report of 44th Bureau Meeting of Bern Convention 10.-12.Sept 2024 als pdf
(Origninal in Englisch, entsprechender Abschnitt ist zu finden unter 7.3 Complaints on stand-by case 2023/3: Switzerland: New wolf culling policy“, Seite 19)

Auszug aus dem Meeting Report der Berner Konvention in Deutsch als pdf
(Deutsche Übersetzung von CHWOLF)

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