Drei Luchse im Rahmen der Wolfsregulation erlegt
Medienmitteilung des Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden vom 26. November 2024
Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein adulter Luchs erlegt. Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.
Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs. Er suchte nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik. Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden. Der Wildhüter meldete den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei diesjährige Jungluchse und einen ausgewachsenen, männlichen Luchs.
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Kommentar CHWOLF
Die proaktive Wolfsregulierung der Schweiz nimmt immer groteskere Formen an. Es geht einfach darum, mit allen möglichen Mitteln und möglichst rasch Wölfe zu erlegen. Ob es die zum Abschuss freigegebenen Wölfe sind oder andere, spielt nicht so eine bedeutende Rolle. Hauptsache Wölfe wurden erlegt. Auch Kollateralschäden durch Fehlabschüsse von z.B. Herdenschutzhunden, Luchsen oder sonstigen Waldbewohnern werden bedenkenlos in Kauf genommen. Mit wissenschaftlich fundiertem Wolfsmanagement hat dies absolut nichts mehr zu tun, geschweige denn mit verantwortungsvollem Artenschutz.
Gejagt werden die Wölfe mit grossen Aufwand und den modernsten Nachtsichtgeräten, den teuren Wärmebildkameras. Schon der Einsatz derartiger Hilfsmittel selbst ist an sich fragwürdig. Aber dass eine ausgebildete Fachperson mit diesem Hilfsmittel solche Fehlabschüsse verursacht, ist nicht tolerierbar. Da fehlt es ganz klar an nötigem Fachwissen und Umsetzungsgespür.
Wenn nicht 100% sichergestellt ist auf was man schiesst, darf doch einfach nicht geschossen werden! Von einem ausgebildeten Wildhüter erwarten wir, dass er auch beim Einsatz von Nachtsicht Hilfsmitteln eine Katze von einem Caniden unterscheiden kann. Die Unterscheidungsmerkmale betreffen den gesamten sehr unterschiedlichen Körperbau und auch das stark unterschiedliche Bewegungsmuster. Ist das nicht möglich, so ist auch von nächtlichen Jagdeinsätzen abzusehen.
Es ist äusserst bedenklich, was zurzeit in der Schweizer Wolfspolitik abläuft und einem aufgeschlossenen, modernen Land unwürdig.