Dritte präventive Regulierung von Wolfsrudeln: Stand der Gesuche der Kantone

 

Vom 1. September 2025 bis am 31. Januar 2026 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren. Die Kantone Graubünden, Wallis, Waadt, Tessin, Schwyz und St. Gallen haben entsprechende Gesuche eingereicht, wie aus einem vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) veröffentlichten Faktenblatt hervorgeht. Insgesamt sind 30 Rudel betroffen. Eines im Kanton Waadt und zwei im Kanton Wallis sollen vollständig ausgerottet werden. Bei den restlichen Rudeln sollen jeweils zwei Drittel der Jungtiere, die 2025 geboren wurden, abgeschossen werden. Erste Gesuche wurden vom BAFU bereits anstandslos bewilligt.

Faktenblatt - Dritte präventive Regulierung von Wolfsrudeln: Stand der Gesuche der Kantone vom 01.09.2025 als pdf

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