Europäischer Gerichtshof hat Klage gegen Wolf-Downlisting angenommen
Medienmitteilung der fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen vom 19. Februar 2025
Das Rechtsmittelverfahren vor dem Gericht der EU wurde jetzt angenommen. Fünf Verbände beantragen die gerichtliche Aufhebung des EU-Ratsbeschlusses, während weitere von der EU finanzierte wissenschaftliche Beweise gegen die Herabstufung von Wölfen vorliegen.
Das Berufungsverfahren vor dem Gericht der Europäischen Union bezüglich der Herabstufung des Wolfes (Canis lupus) hat begonnen. Die Berufung wurde von fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen eingereicht: Green Impact (Italien), Earth (Italien), Nagy Tavak (Ungarn), LNDC Animal Protection (Italien), und One Voice (Straßburg, Frankreich). Die fehlende wissenschaftliche Unterstützung für die Herabstufung des Wolfes wurde auch in einem kürzlich veröffentlichten wissenschaftlichen Bericht über die Ökologie und Genetik von Grossraubtieren hervorgehoben, der von der Europäischen Union finanziert wurde.
Die von den fünf Verbänden beim Gericht der Europäischen Union eingereichte Klage zielt auf die Nichtigerklärung des Beschlusses des EU-Rates und der nachfolgenden Rechtsakte im Zusammenhang mit der Berner Konvention bezüglich der Herabstufung des Wolfes (Canis lupus).
Gesamte Medienmitteilung der fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen vom 19.02.2025 als pdf
Gesamte Klage der fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen vom 06.12.2024 als pdf
Processus juridique, française