Hängige Beschwerden von CHWOLF
Infos in eigener Sache vom 02.04.2024
Beschwerden von CHWOLF beim Bundesverwaltungsgericht von Mitte Januar 2024
Unsere Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) sind zurzeit immer noch hängig.
Das BVG hat in den Zwischenverfügungen vom 24.01.2024 CHWOLF die Beschwerdeberechtigung abgesprochen und damit die Beschwerden zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, dass CHWOLF gemäss Statuten nur Aufklärungsarbeit über den Wolf betreibe und keine gesamtschweizerisch tätige Wolfschutzorganisation sei.
Per 25.03.2024 hat CHWOLF dazu detaillierte Stellungnahmen eingereicht, die mit umfangreichem Beweismaterial die Begründungen des BVG widerlegen sollen.
Ob unsere Argumente und Beweise dem BVG ausreichen werden und unsere Beschwerden definitiv behandelt werden, steht weiter offen.
Beschwerde von CHWOLF bei der Berner Konvention vom 11.11.2023
Die Behandlung unserer im November 2023 eingereichten Beschwerde bei der Berner Konvention wurde für die Tagung vom 18./19. März 2024 angesetzt. Ein Bericht mit dem Entscheid wurde uns noch nicht zugestellt.