Jahresbericht 2025 vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Mitteilung des Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden vom 09. April 2026


Der Jahresbericht vom Amt für Jagd und Fischerei ist ab sofort online abrufbar. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen.

gesamter Jahresbericht vom Amt für Jagd und Fischerei Graubünden als pdf
(Kapitel über Grossraubtiere: ab Seite 13)

 

Kommentare CHWOLF

Entwicklung der Risszahlen im Kanton Graubünden

Nach einer Spitze im 2022 mit 517 Rissen, sind die Risse im 2023 dank stark verbessertem Herdenschutz um 50% auf 260 Risse gesunken. Und dies bevor die präventiven Abschüsse am 1.12.2023 begonnen haben.

Obwohl der Kanton GR im 2024 und 2025 mit enormem zeitlichem und finanziellem Aufwand der Wildhut und Jäger 47 Wölfe (2024) und 35 Wölfe (2025) präventiv geschossenen hat, ist die kommunizierte Risszahl im Kanton GR im 2024 nur leicht gesunken und im 2025 wieder leicht angestiegen. Auf den ersten Blick sieht es trotz starker Bejagung der Wolfspopulation nach einer stabil bleibenden Risszahl aus. 2024 gab es gemäss Jahresbericht 213 Risse und 2025 gab es 217 Risse.

Wenn man den Bericht aber genauer analysiert, zeigt sich, dass die publizierten Risszahlen im 2024 und 2025 nicht alle Nutztierschäden enthalten.

Die Zahlen von 2024 und 2025 sind somit mit Vorsicht zu geniessen. Denn in Abweichung zu den Daten von 2023 wurden nur diejenigen Risse gezählt, die vom Kanton vergütet wurden. Dies ist aus dem Jahresbericht 2025 Grossraubtiere/Wolf im letzten Abschnitt zu entnehmen:

«Im Jahr 2025 wurden, wie im Vorjahr Wolfsrisse, bei welchen die zumutbaren Schutzmassnahmen nicht eingesetzt wurden, nicht entschädigt. Da in solchen Fällen auf eine Begehung durch die Wildhut verzichtet werden kann, beziehen sich obige Zahlen ausschliesslich auf die dem AJF bekannten Risse. Ebenso wurden keine auf den Alpen vermissten Nutztiere entschädigt. Über diese Zahl bestehen folglich keine Angaben.»

Würden alle nicht vergüteten Nutztierrisse auch dazugerechnet, würde die Schadenszahl im 2024 und 2025 vermutlich deutlich höher liegen.
Dies zeigt, dass die effektiven Schadenszahlen ab Beginn der massiven Bejagung der Wölfe und damit der häufigen Zerstörung von Rudelstrukturen nicht gesunken sondern wieder gestiegen ist.
Die nie seriös belegte und repetitive vorgebrachte Begründung der Behörden, dass es eine präventive Regulierung braucht um zukünftige Schäden zu verhindern und den Alpbewirtschaftern zu helfen, wiederlegt sich mit dieser Statistik von selbst.

Nicht alle Schafe die entschädigt werden waren auch wirklich geschützt

Laut Jahresbericht werden seit 2024 «Wolfsrisse, bei welchen die zumutbaren Schutzmassnahmen nicht eingesetzt wurden, nicht entschädigt». Wenn man dies liest geht man doch davon aus, dass bei allen vergüteten Rissvorfällen, die zumutbaren Schutzmassnahmen umgesetzt wurden und die Tiere immer tadellos geschützt waren.
Dies stimmt jedoch leider so nicht! Denn sobald eine Alp ein vom Kanton bewilligtes einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept besitzt, gelten gemäss Kanton alle Tiere zu jeder Zeit als geschützt. Dies auch, wenn sich einzelne Tiere zeitweise ausserhalb des Nachtpferches oder des effektiv geschützten Bereiches aufhalten, oder wenn sich die Herde völlig ungeschützt auf einer allenfalls als «nicht zumutbar schützbar» eingestuften Weidefläche befindet (behördlich abgesegneter Papierschutz!).

Einzelbetriebliche Herdenschutzkonzepte – grossteils ein Papierschutz

Viele Alpen haben mittlerweile ein sogenanntes „Einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept“. Dieses wird nach kantonalen Vorgaben erstellt und von den Kantonen bewilligt. Bedingung: Grundsätzlich müssen Herdenschutzmassnahmen mit Herdenschutzzäunen oder Herdenschutzhunden ausgewiesen sein. Bei ständiger Behirtung kann auch nur mit eingezäunten Nachtpferchen und Schlechtwetterweiden gearbeitet werden. Falls ein Teil der Weideflächen als „nicht zumutbar schützbar“ eingestuft wird, benötigt es für diese einen Notfallplan. Die Tiere dürfen sich aber max. 40% der Alpzeit auf Weiden mit Notfallplan aufhalten. Ist eine Alp in Besitz eines solchen Herdenschutzkonzeptes gibt es neben den normalen Sömmerungs- und Herdenschutzbeiträgen einen zusätzlichen Beitrag.
Die Umsetzung des Herdenschutzkonzeptes erfolgt ganz in Eigenverantwortung.

Im Kanton Graubünden gelten laut AJF 93% der Alpen mit einem Einzelbetrieblichen Herdeschutzkonzept als geschützt. Dem Leser wird suggeriert, dass im Kanton der Herdenschutz auf der überwiegenden Zahl der Alpen vollumfänglich umgesetzt wird.
Die Zahl der effektiv mit wirksamem Herdenschutz geschützten Weideflächen dürfte nach groben Schätzungen jedoch bei unter 30% der gesamten alpinen Weideflächen liegen.
Im Klartext heisst das, dass viele Schafe einen Teil ihrer Alpsömmerung auf sogenannt „nicht zumutbar schützbaren“ Alpweiden verbringen und dabei von Amtes wegen als geschützt gelten. Wir nennen das Papierschutz und nicht Herdenschutz.

Mit verheerenden Folgen für die Wölfe:

>>>  Die Präventive Regulierung wird möglich auch bei ganz oder teilweise fehlendem echten Herdenschutz

>>>  Reaktive Abschüsse sind möglich bei Schadensfällen auf in Realität nicht geschützten Weideflächen

Fazit dieser Herdenschutz-Umsetzung
Die Praxis mit den Einzelbetrieblichen Herdenschutzkonzepten und dem damit möglichen Papierschutz hebelt Jagdgesetz und Jagdverordnung aus, indem ungeschützte Situationen von Amtes wegen als geschützt deklariert werden.
Damit lassen sich quasi „legalisiert“ Wölfe weitreichend regulieren, die keine Herdenschutzmassahmen umgehen müssen oder mussten.

 

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