Jungwolf des Kärpfrudels erlegt
Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 13. März 2024
In der Nacht auf den Mittwoch, 13. März 2024, hat die Wildhut des Kantons Glarus einen Wolf erlegt. Damit ist die Regulierung des Kärpfrudels abgeschlossen.
Der männliche Jungwolf des Kärpfrudels wurde in der Nacht vom 12. auf den 13. März 2024 von der kantonalen Wildhut erlegt. Dieser Abschuss gründet auf der kantonalen Verfügung vom 17. Oktober 2023, die mit der Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt erlassen wurde (Medienmitteilung Kt. GL vom 17.10.2023). Am 21. Dezember wurde der Leitrüde des Kärpfrudels erlegt (Medienmitteilung Kt. GL vom 21.12.2023). Diese Abschussbewilligungen wurden nach dem alten Jagdgesetz erlassen und sind bis am 31. März 2024 gültig.
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