Kanton Graubünden reicht Sammelgesuch zur proaktiven Wolfsregulation ein
Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 15. August 2024
Am 1. Dezember 2023 trat die teilrevidierte Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) in Kraft. Basierend darauf hat der Kanton Graubünden am 14. August 2024 das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.
Der Wolfsbestand im Kanton Graubünden wuchs auch in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr erneut an, insbesondere in den bislang rudelfreien Gebieten. Aktuell werden zwölf Rudel bestätigt und das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) geht davon aus, dass im Verlauf des Sommers noch weitere Rudel hinzukommen werden. Detailliere Informationen dazu sind auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei zu finden.
Konflikte reduzieren, Scheue erhöhen
Der Kanton Graubünden hat beim Bund ersucht, in allen Rudeln mit aktuellem Nachwuchs zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegen zu können. Darüber hinaus werden auch zwei Entnahmen von Wolfsrudeln beantragt, wo die gesetzliche Grundlage dies zulässt. Dabei handelt es sich um das Wolfsrudel Vorab sowie um einen provisorischen Antrag zur Entnahme des Beverin-Rudels, sollte festgestellt werden, dass es sich nach wie vor um ein Rudel handelt. Ziel dieser Regulationsmassnahmen ist die Reduktion der Konflikte im Bereich der Landwirtschaft und die Erhöhung der Scheue gegenüber dem Menschen, ohne dabei den Wolfsbestand zu gefährden.
gesamte Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 15.08.2024 als pdf
Scharfe Kritik von CHWOLF an der sofortigen und permanenten Ausreizung der maximalen Möglichkeiten für präventive Wolfsabschüsse
Zwei Drittel aller im Kanton bestätigten Jungtiere sollen präventiv geschossen werden. Dies um mögliche Konflikte in der Landwirtschaft zu reduzieren und die Scheue gegenüber dem Menschen zu erhöhen. Obwohl keines dieser Rudel diesbezüglich negativ aufgefallen ist. Die Risszahlen sind im Vergleich zum Vorjahr in derselben Zeitspanne gesunken und von einem unerwünschten Verhalten dieser Rudel ist weder in den monatlichen Monitoringberichten noch in den Quartalsberichten des Kantons etwas vermerkt.
Aus der Absicht und der Begründung des Kantons lässt sich deutlich erkennen, dass die proaktive Wolfsregulation einzig und alleine zur kantonsweiten Reduzierung des Wolfsbestandes dient, um damit mögliche Konflikte zu reduzieren. Es wird somit nicht situativ oder punktuell auf Probleme oder grosse Schäden reagiert, was als begründete Ausnahmen im Sinne der Berner Konvention gelten könnte, sondern der Kanton will generell und grossflächig den Bestand dezimieren. Dabei wird von Beginn weg und sofort das ganze gesetzlich zulässige Spektrum vollständig ausgenutzt.
Wir sehen generell in der neuen Jagdverordnung sowie auch in der permanenten Ausreizung aller Möglichkeiten durch die Kantone einen eklatanten Verstoss gegen die Prinzipien und Ausnahmeregelungen des Artenschutzes gemäss Berner Konvention.
Deshalb hat CHWOLF im November 2023 eine Beschwerde bei der Berner Konvention eingereicht, die aktuell behandelt wird.