Kanton SZ nutzt verbotene Anfütterung für Wolfsjagd -
CHWOLF reicht eine Strafanzeige ein

CHWOLF-Medienmitteilung vom 30. Oktober 2025

 

Im Kerngebiet des Chöpfenberg-Wolfsrudels machten zwei Vorstandsmitglieder des Vereins CHWOLF eine schauerliche Entdeckung. Ein bereits stark verwester Hirsch und ein frisch aufgebrochenes Reh, waren im Wald gezielt vor eine vom Kanton SZ angebrachte Fotofalle platziert worden. Beide Tiere waren festgebunden. Unweit davon stand ein provisorisch aufgestellter Ansitz mit Sicht und Schusslinie auf die Kadaver. An einer anderen Stelle wurde Hundefutter im Blickfeld einer Fotofalle platziert.

CHWOLF kritisiert das verbotene und sehr fragwürdige Vorgehen des Kantons Schwyz aufs schärfste und hat diesbezüglich eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.

 

gesamte Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 30.10.2025 als pdf


Situations-Fotos:

Angebundener Hirschkadaver im Bauchbereich voller Maden

Rehkadaver, im Hintergrund Fotofalle an Baum

Ansitz mit Sicht und Schusslinie auf Kadaver

Am Bein angebundener Rehkadaver

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