Keine hinreichende Begründung für die Regulierung des Chöpfenberg-Rudels im Kanton Glarus


CHWOLF reicht eine weitere Aufsichtsbeschwerde ein

 

Aufsichtsbeschwerde des Vereins CHWOLF vom 07. November 2025

Der Kanton Glarus hat am 26.09.2025 ebenfalls eine Regulation des Chöpfenberg-Rudels mit dem Abschuss von maximal zwei Drittel der Jungwölfe bewilligte. Begründet wird die Regulierung im Wesentlichen damit, dass das Chöpfenberg-Rudel im Kanton Schwyz Nutztiere aus nicht schützbaren Herden gerissen habe, weshalb damit zu rechnen sei, dass das Chöpfenberg-Rudel dieses Verhalten auch im Kanton Glarus zeige. Das Departement begründet die Regulierung zudem mit dem angepassten Wolfsbestand in den Regionen und angepasste Rudelgrössen. Das Chöpfenberg-Rudel darf bereits im Kanton Schwyz reguliert werden. Auch dagegen hat der Verein CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht.

 

Zukünftige Schäden an Nutztieren können mit Herdenschutz verhindert werden

Das erste Schwyzer Wolfs-Rudel hat sein Kerngebiet im Wägital, welches an den Kanton Glarus grenzt.  Bisher wurde das Chöpfenberg-Rudel noch nicht im Glarnerland nachgewiesen. Auch gibt es im möglichen Streifgebiet auf Glarner Seite lediglich Heimbetriebe mit eingezäunten Nutztieren, jedoch keine Schaf- oder Ziegenalpen. Da das Chöpfenberg-Rudel bisher sehr unauffällig war und bisher keine geschützten Nutztiere gerissen hat, können zukünftige Schäden somit durch die Umsetzung von wirkungsvollen Herdenschutzmassnahmen verhindert werden.


Unzulässige Verhinderung des Wachstums der Wolfspopulation

Weder im Jagdgesetz noch in der Jagdverordnung ist eine Regulierung zur reinen Dezimierung des Wolfsbestandes vorgesehen. Eine Rudelregulierung mit dieser Begründung ist somit ebenfalls nicht zulässig.

 

Gegen die Abschussverfügung hat CHWOLF eine Aufsichtsbeschwerde beim zuständigen Regierungsrat des Kantons Glarus eingereicht. Die Abschussverfügung ist nicht verhältnis­mässig und weder mit dem Jagdgesetz noch mit der Jagdverordnung vereinbar.

 

Medienmitteilung des Kantons Glarus vom 02. Oktober 2025 als pdf:

«Abschussbewilligungen für Jungwölfe der Wolfsrudel Kärpf und Chöpfenberg erteilt», Kt. GL, 02. Oktober 2025

Inhalt


RSS CHWOLF-Feed abonnieren

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.