Nach einem Treffen von Staatsrat Favre und Bundesrat Rösti darf das Wallis zwei weitere Rudel ganz eliminieren

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 17. September 2024 

 

Proaktive Regulierung des Wolfs 2024-2025 - Abschüsse angeordnet

Nach einem konstruktiven Gespräch am Freitag, 13. September, zwischen Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und Staatsrat Favre kamen die beiden Parteien überein, dass das Wallis für drei Rudel (Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules) eine Wiedererwägung oder Ergänzungen zu seinem Antrag auf eine proaktive Regulierung des Wolfs beantragen wird.

Nachdem er die Genehmigung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhalten hatte, beschloss Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), die proaktive Regulierung des Augstbord-Rudels und des Rudels Les Toules anzuordnen. Nach einer ersten Ablehnung richtete die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) einen Ergänzungsantrag an das Bundesamt für Umwelt, um eine vollständige Entnahme dieser Rudel vornehmen zu können. Seit dem ersten Antrag an das BAFU vom 21. August 2024 wurden in der Region Augstbord nämlich Nutztiere in geschützten Situationen getötet. Andererseits hat das BAFU für das Rudel Les Toules die Situation erneut geprüft. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie wird ab dem 18. September nach Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. Für das Rudel von Hérens-Mandelon wird ein Ergänzungsantrag so rasch als möglich eingereicht, nachdem am Samstag ein in einer geschützten Situation getötetes Schaf entdeckt wurde.

 

gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 17.09.2024 als pdf

 

Kommentar CHWOLF

Nachdem die vom Kanton Wallis eingereichten Abschussgesuche für die beiden Rudel Augstbord und Les Toules bei der Fachprüfung durch das BAFU abgelehnt wurden, werden die Gesuche nach einem «konstruktiven» Gespräch unter vier Augen zwischen den jeweiligen Chefs, Staatsrat Frédéric Favre und Bundesrat Albert Rösti , doch plötzlich bewilligt.

Abschussgesuche der Kantone müssen vom BAFU grundsätzlich seriös und fachkompetent geprüft werden und dessen Entscheide dürfen nicht durch ein Gespräch von Politikern unter vier Augen beeinflusst, oder vom Departements Chef persönlich von oben diktiert werden. Ein solches Vorgehen lässt vermuten, dass die Anwendung und die Bewilligungspraxis der proaktiven Wolfsregulation willkürlich und unseriös gehandhabt werden und nur einem einzigen Ziel dienen, der landesweiten massiven und unselektiven Dezimierung des Wolfsbestandes.

In der Schweiz läuft zurzeit einiges nicht so, wie es in einem bezüglich Umwelt-, Natur- und Artenschutz modernen, aufgeschlossenen und verantwortungsvollen Staat sollte!

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