Neue Jagdverordnung im Widerspruch zu Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen
Medienmitteilung des Vereins CHWOLF vom 04. Juli 2024
CHWOLF kritisiert die neue Jagdverordnung in ihrer im Rahmen der Vernehmlassung eingereichten Stellungnahme scharf. Mit der Einführung eines Schwellenwertes von 12 Rudeln und der Einteilung der Schweiz in fünf Regulations-Regionen verstösst die neue Jagdverordnung mehrfach gegen die Bundesverfassung, gegen das Jagdgesetz, gegen die Berner Konvention und gegen die Alpenkonvention. Faktisch werden die Wölfe während fünf Monaten jagdbar. Mit dem präventiven Abschuss von ganzen Rudeln könnten die Wölfe sogar lokal und regional ausgerottet werden. Aus diesen Gründen wird die neue Jagdverordnung von CHWOLF vollumfänglich abgelehnt.