Neues Wolfsrudel am Gamserrugg soll bereits reguliert werden
Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 29. August 2024
Kanton will Wolfsrudel am Gamserrugg regulieren
Die Anpassung der eidgenössischen Jagdverordnung vom Dezember 2023 erlaubt, Wolfsrudel proaktiv zu regulieren, damit auch künftig Schäden an Nutztieren gering bleiben. Der Kanton St.Gallen hat beim Bund den ersten solchen Antrag eingereicht. Er möchte damit das Wolfsrudel am Gamserrugg dezimieren.
Ab September 2024 sind Rudelregulationen bei Wölfen unter gewissen Umständen möglich. Das Ziel ist, Schäden an Nutztieren insbesondere dort zu verringern, wo Herdenschutzmassnahmen ergriffen sind. Zudem soll damit der Wolf auch in Zukunft scheu gehalten werden. Beim neuen Wolfsrudel Gamserrugg konnten Ende August auf einer Fotofalle der Wildhut mindestens vier Welpen nachgewiesen werden. Damit ist für den Kanton die Voraussetzung gegeben, den ersten Antrag zur proaktiven Rudelregulation beim Bund einzureichen. Sobald bei anderen Rudeln Welpen nachgewiesen werden, kann der Kanton weitere Anträge einreichen.
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