Deutschland - Petition gegen die Aufnahme des Wolfes in das neue sächsische Jagdgesetz

Das Kabinett der Sächsischen Staatsregierung hat am 6. Dezember 2011 den Entwurf des geänderten Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet und für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den Landtag übermittelt. In einer angehängten Verordnung soll der Wolf als streng geschützte Art nach Willen der Staatsregierung entgegen jeder Vernunft in das Sächsische Jagdgesetz überführt werden.
Aktuell gibt es keinen vernünftigen Grund, den Wolf erneut, zehn Jahre nach seiner Rückkehr, in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Dies widerspricht allen wildbiologischen Erkenntnissen, für deren Erforschung in der Vergangenheit erhebliche Geldbeträge von der Staatsregierung zur Verfügung gestellt wurden. Der angestrebte Alleingang Sachsens führt einzig zu einer Rechtsunsicherheit und löst praktisch keine Probleme. Eine Änderung des Status quo der derzeitigen Rechtslage ist daher überflüssig und deshalb abzulehnen. Sie schadet überdies dem Ansehen Sachsens im In-und Ausland.
Die Behauptung, dass der Wolfsschutz per se „ bei der Jägerschaft in guten Händen ist“, ist natürlich eine unangemessene Verallgemeinerung. Eine Wolfshege im Sinne jagdlichen Sprachgebrauchs zur effizienteren Wiederansiedelung ist fachlich widersinnig und somit ebenfalls abzulehnen.

CHWOLF unterstützt diese Online Petition und bittet alle daran teilzunehmen. Unterschriften aus dem Ausland sind zugelassen.

>>> Weitere Informationen und die Online Petition

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