Bundesrat setzt revidierte Jagdverordnung in Kraft

Für die geschützten Arten Wolf, Luchs und Biber erweitert die revidierte Jagdverordnung die bestehenden Möglichkeiten zur regionalen Regulierung. Neu können die Kantone deren Bestände regulieren, wenn die Tiere Infrastrukturanlagen erheblich gefährden, grosse Schäden an Nutztieren verursachen oder den Wildbestand übermässig vermindern und somit die Jäger konkurrenzieren. Eine solche Regulation setzt allerdings eine Bewilligung des Bundes voraus und darf nur erteilt werden, wenn der Bestand gross genug und stabil ist, damit die Artenvielfalt erhalten bleibt. Die revidierte Jagdverordnung tritt am 15. Juli in Kraft.

In der Schweiz sind beim Wolf bisher nur Einzeltiere nachgewiesen worden. Eine Familienbildung mit Nachwuchs gibt es bei uns noch nicht. Somit kann zur heutigen Zeit noch nicht von einer Population oder einem stabilen Bestand gesprochen werden. Bis die Schweiz eine stabile Wolfspopulation aufweist, dürfte es noch einige Jahre dauern. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind dürfen die neuen Klauseln der revidierten Jagdverordnung angewendet werden.

>>> zur Medienmitteilung des BAFU

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