Abschusskriterien für Wolf im Goms derzeit nicht erfüllt
Bern, 05.06.2013 - Gemeinsame Medienmitteilung BAFU und Kanton Wallis (VS).
Der Wolf, der letzte Woche im Goms (VS) nahe eines Dorfes vier Schafe gerissen und weitere dreizehn schwer verletzt hat, erfüllt nach Auffassung der Behörden von Bund und Kanton die Kriterien nicht, die gemäss dem Konzept Wolf zu einem Abschuss führen. Im Vordergrund steht eine Verbesserung des Herdenschutzes in der betroffenen Region.
Im Goms hat ein Wolf letzte Woche in einer Einzäunung nahe bei einem Dorf vier Schafe getötet und dreizehn schwer verletzt, so dass sie später getötet werden mussten. Beim Wolf handelt es sich vermutlich um das seit einiger Zeit bekannte Männchen M35. Übers Wochenende gab es in einem Nachbardorf erneut einen Übergriff bei einem Schaf-Gehege, wobei ein Schaf ausserhalb des Zauns gerissen wurde. Der grosse Unmut der betroffenen Schäfer ist verständlich. Solche Vorkommnisse müssen denn auch mit allen Möglichkeiten verhindert werden.
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat am Dienstag, 4. Juni 2013, gemeinsam mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis und den Experten der nationalen und regionalen Herdenschutzberatung die Vorfälle und die aktuelle Situation im Goms analysiert. Die Behörden und die Experten kommen zum Schluss, dass gemäss dem «Konzept Wolf Schweiz» ein Abschuss des schadenstiftenden Wolfs derzeit nicht gerechtfertigt ist. Die toten Schafe werden den betroffenen Bauern entschädigt.
Die Kriterien für einen Abschuss sind gemäss «Konzept Wolf Schweiz» dann erfüllt, wenn ein Wolf über eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst, oder innerhalb von vier Monaten deren 35. Bund und Kanton Wallis sind sich zurzeit nicht einig, ob die Herden genügend geschützt waren und dem Wolf die bisher gerissenen Schafe angerechnet werden. Der endgültige Entscheid wurde vorderhand offen gelassen. Dass sich ein Wolf in dieser Jahreszeit in tieferen Lagen und nahe von Siedlungen aufhält, ist nicht ungewöhnlich. Sein weiteres Verhalten soll nun aber beobachtet werden. Sollte sich der Wolf während des Sommers untypisch verhalten und vermehrt in Siedlungsnähe aufhalten, muss die Situation neu beurteilt werden.
Herdenschutz im Vordergrund
Der Bund setzt die Priorität auf die Verstärkung der Schutzmassnahmen vor Ort. Zu diesem Zweck soll eine bessere Einzäunung der betroffenen Schafherden in der betroffenen Region eingerichtet werden. Die Experten der vom Bund für den Herdenschutz beauftragten Beratungsstellen der Agridea und des Kantons Wallis werden die Bauern vor Ort gemäss den positiven Erfahrungen in anderen Regionen der Schweiz und im Ausland beraten. In den Augen des Bundes ist Herdenschutz die wirksamste Form der Prävention. Das nationale Herdenschutzprogramm des BAFU bietet hierzu das nötig Wissen an und unterstützt die Kantone und die Schäfer mit der Etablierung des sehr wirksamen Herdenschutzes mit Hunden. Den Kantonen und den regionalen Herdenschutzstellen obliegt die Beratung der Landwirte. Von den Schäfern wird gemäss dem Konzept Wolf Schweiz eine eigenverantwortliche und konstruktive Mitarbeit bei der Umsetzung der empfohlenen Massnahmen erwartet.
Das BAFU hat zudem letztes Jahr gemeinsam mit der Dienststelle für Landwirtschaft des Kantons Wallis bei der Agridea ein Projekt zur Überprüfung der Alpstrukturen und der Möglichkeiten zur Etablierung des Herdenschutz in Auftrag gegeben. Erste Analysen zeigen, dass vielerorts ungeeignete Flächen beweidet werden und die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen heute nicht gegeben sind, um einen funktionierenden Herdenschutz aufzubauen.
>>> Original Medienmitteilung des BAFU und Kanton Wallis
◊