Ungenügender Herdenschutz: BAFU stimmt Abschuss des Wolfs
im Goms nicht zu

Bern, 14. Juni 2013 - Die Kriterien für den Abschuss des Wolfes, der im Goms wiederholt Schafe gerissen hat, sind gemäss dem Bundesamt für Umwelt BAFU nicht erfüllt. Die Schafe waren nicht genügend geschützt. Die Analyse hat zudem Mängel in der Beratung der Schafhalter gezeigt.

Das Bundesamt für Umwelt hat die jüngsten Risse des Wolfsmännchens M35 im Goms (Kanton Wallis) analysiert und insbesondere geprüft, ob die betroffenen Schafe genügend geschützt waren. Am Mittwoch, 12. Juni 2013, haben die Jagdinspektoren von Bund und Kanton Wallis im Rahmen der interkantonalen Kommission (IKK) die Lage beurteilt. Das BAFU ist zum Schluss gekommen, dass die Schafe im einen Fall auf einer nicht fachgerecht eingezäunten Weide und im anderen Fall über mehrere Tage beim freien Weidegang in einer nicht schützbaren Waldweide gerissen wurden. Das Konzept Wolf des Bundes lässt in solchen Situationen keinen Abschuss eines Wolfes zu. Die Analyse des BAFU zeigt zudem, dass die Kooperationsbereitschaft der Schafhalter im Goms wächst, dass aber deren Beratung durch die zuständigen kantonalen Stellen nicht genügte.

Das Konzept Wolf des Bundes erlaubt den Abschuss eines Schaden stiftenden Wolfes nur, wenn die Schafbesitzer in einer Region mit Wolfspräsenz die zumutbaren Präventionsmassnahmen ergriffen haben (zum Beispiel Einpferchen der Schafe in der Nacht mittels adäquaten Zaunsystemen, Einsatz von Herdenschutzhunden). Dazu braucht es eine gute Beratung der Betroffenen durch die Kantone. Das BAFU stellt den Kantonen über die AGRIDEA, die zuständig ist für die nationale Koordination des Herdenschutzes, die nötigen Informationen zur Verfügung und unterstützt Massnahmen durch finanzielle Mittel.

Der Herdenschutz ist gemäss dem Konzept Wolf des Bundes zentrale Voraussetzung, um in der Schweiz eine Schafhaltung mit Wolfspräsenz zu ermöglichen. In den meisten Kantonen, in denen sich Wölfe aufhalten, wurden die nötigen Massnahmen ergriffen und die Schäden an Nutztieren minimiert. Im Kanton Wallis zeigen sich Mängel in der Beratung und Umsetzung des Herdenschutzes. Das BAFU wird in diesem Bereich - auch im Hinblick auf die Sömmerungssaison - zusammen mit den Beteiligten Verbesserungsmöglichkeiten suchen.

 

>>> Original Medienmitteilung des BAFU

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