CHWOLF verurteilt die Abschussforderung des Walliser Wolfes M35
03. Juni 2013
Nachdem der Wolf M35 letzte Woche in Münster im Obergoms 14 Schafe gerissen hat, fordert die Gommer Bevölkerung und deren politische Vertretung den Abschuss des Wolfes.
Laut dem aktuellen Konzept Wolf Schweiz, darf ein einzelner schadenstiftender Wolf nur zum Abschuss freigegeben werden, wenn er innerhalb eines Monates mehr als 25 Schafe reisst, oder innerhalb 4 aufeinander folgenden Monaten mehr als 35 Tiere. Bedingung ist ebenfalls, dass die Nutztiere ausreichend geschützt sind. Nicht oder ungenügend geschützte Tiere dürfen nicht für eine Abschussbewilligung angerechnet werden.
Nach Meinung von CHWOLF sind die Bedingungen für den Abschuss des Walliser Wolfes M35 bei Weitem nicht gegeben. Die Präsenz dieses Wolfes ist seit längerem bekannt, und dennoch werden die Herdenschutzmassnahmen unzureichend umgesetzt und die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft.
Der Verein CHWOLF unterstützt Herdenschutzmassnahmen, vorallem den Einsatz von Herdenschutzhunden und die Behirtung, auf verschiedenen gefährdeten Alpen in diversen Gebieten der Schweiz mit privaten Mitteln. CHWOLF setzt sich stark für einen umfassenden und wirkungsvollen Herdenschutz ein. Unter der aktuellen Situation im Oberwallis ist ein Abschuss von M35 nicht zulässig und für den Verein CHWOLF absolut nicht tolerierbar.
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