Jungwolf des Calandarudels illegal abgeschossen

Medienmitteilung des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden 08.01.2014, 10.00 Uhr, 

Toter Wolf in Tamins

Die Wildhut hat am 3. Januar 2014 in der Nähe von Tamins den Kadaver eines Wolfes gefunden. Beim aufgefundenen Tier handelt es sich um einen männlichen Jungwolf, mit grosser Wahrscheinlichkeit um ein im Jahre 2013 geborenes Mitglied des Calanda Rudels. Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem pathologischen Institut der Universität Bern übergeben. Mittlerweile steht fest, dass der Wolf an den Folgen einer Schussverletzung gestorben ist. Aufgrund der Befunde kann man davon ausgehen, dass das beschossene Tier noch einige Tage gelebt hat, bevor es an den Folgen der Schussverletzung verendet ist.

Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement hat bei der Staatsanwaltschaft Graubünden Anzeige gegen Unbekannt erhoben mit dem Ziel, die für diesen illegalen Abschuss verantwortliche Person zur Rechenschaft zu ziehen.

>>>  Medienmitteilung Amt für Jagd und Fischerei als pdf

>>>  Foto zur Medienmitteilung

 

CHWOLF ist entsetzt über den illegalen Abschuss des Jungwolfes und verurteilt diesen aufs schärfste. Das Calandarudel wurde seit Dezember vermehrt im Taminatal in Siedlungsnähe gesichtet.Wölfe folgen innerhalb ihres Reviers den Beutetieren. Da Hirsche und Rehe sich in den Wintermonaten, wenn in höheren Lagen viel Schnee liegt, in den tiefergelegenen Wäldern aufhalten, kommen auch die Wölfe vermehrt bis in die Talsohle und damit näher an bewohnte Gebiete. Es ist daher ganz normal, dass Wölfe sich im Winter häufiger in den Talgbieten aufhalten und dort ab und zu auch gesehen werden. Dass dies die betroffene Bevölkerung verunsichert, ist verständlich, jedoch bestand für diese nie eine begründete Gefahr! Es rechtfertigt auch in keinem Falle ein individuelles und illegales Vorgehen. Ein erfolgreiches Zusammenleben von Mensch und Wolf ist nur mit Respekt, Verständnis und Toleranz gegenüber der Natur möglich und bedingt natürlich auch die Einhaltung unserer Gesetze und Verordnungen betreffend Natur- und Artenschutz.

 

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