BAFU stimmt Abschussgesuch für zwei Jungwölfe aus Calandarudel zu

Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt BAFU vom 21.12.2015

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch der Kantone St. Gallen und Graubünden um Abschussbewilligung von zwei Jungwölfen aus dem Calandarudel zugestimmt. In der Stellungnahme an die Kantone gibt das BAFU Empfehlungen für den Umsetzungsrahmen ab.

Ende November 2015 hatten die Kantone St. Gallen und Graubünden beim BAFU Gesuche eingereicht für eine Regulierung der Wölfe des Rudels am Calanda. Begründet wurde dies damit, dass die Tiere immer mehr die Scheu verlieren und in Siedlungen auftauchen. Damit wächst das Potenzial zur Gefährdung von Menschen. Mit dem Abschuss zweier Jungwölfe wollen die Kantone eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Nach Prüfung hat das BAFU dem Gesuch auf der Basis der revidierten Jagdverordnung (in Kraft seit Mitte Juli 2015) zugestimmt. Daraufhin haben St. Gallen und Graubünden am 21. Dezember 2015 eine Abschussverfügung erlassen. Sie muss bis längstens am 31. März 2016 befristet sein. 

Damit die vorgesehenen Massnahmen die gewünschte Wirkung zeigen, die Tiere also wieder scheuer werden, hat das BAFU zu Handen der Kantone folgende Empfehlungen abgegeben:

  • Der Abschuss soll in Siedlungsnähe erfolgen.
  • Es sollen nicht zwei Wölfe gleichzeitig geschossen werden, sondern jeweils nur ein Wolf, und zwar dann, wenn die anderen Rudeltiere dabei sind.
  • Der Abschuss soll während der Aktivitätszeit der Menschen erfolgen.
  • Nachdem ein Wolf abgeschossen wurde, soll das Verhalten des Rudels verstärkt beobachtet und dokumentiert werden.

Keine Futterquellen in Siedlungen
Wildtiere sollen grundsätzlich nicht gefüttert werden. Im Streifgebiet des Calandarudels hatte das BAFU deshalb bereits 2013 mit den Kantonen St. Gallen und Graubünden vereinbart, dass sie alle Anfütterungsstellen für die Fuchsjagd (so genannte «Luderplätze») überprüfen und jene in der Nähe von Siedlungen verbieten oder verlegen. Ebenso muss verhindert werden, dass Wölfe durch Abfälle, bsp. auf Kompost- oder Misthaufen, in Siedlungen gelockt werden. Für die Umsetzung und Überwachung dieser Massnahmen sowie für die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung sind die Kantone zuständig.

>>>  gesamte Medienmitteilung des BAFU vom 21.12.2015 als pdf

Eine Stellungnahme von CHWOLF folgt


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