CHWOLF Beschwerdeschreiben an das BAFU
CHWOLF reichte am 7.12.2015 beim Bundesamt für Umwelt ein BESCHWERDESCHREIBEN gegen den Antrag der Kantone Graubünden (GR) und St. Gallen (SG) für eine Abschussbewilligung von Jungwölfen im 2015/2016 ein
Der Verein CHWOLF sieht die im Jagdgesetz JSG und in der Jagdverordnung JSV gestellten Anforderungen für eine Bewilligung zur Regulierung der Wolfpopulation nicht gegeben.CHWOLF wehrt sich entschieden gegen die undifferenzierte Vorgehensweise der beiden Kantone und gegen die Propagierung eines höchst fragwürdigen Lösungsansatzes. Die Wirksamkeit der angestrebten Bestandesregulierung in Bezug auf die vorgebrachte Problematik der fehlenden Scheu ist wissenschaftlich nicht bewiesen und von Fachpersonen stark bestritten.
Konkrete Beschwerdepunkte:
- Die bisherigen Verhaltensbeobachtungen zeigten nie eine Gefährdung oder ein aggressives Verhalten Menschen gegenüber (Art 4bis Abs 3 JSV) und es ist nie ein als „gross“ deklarierbarer Schaden entstanden (Art 12 Abs 4 JSG).
- Der Wolfsbestand im gesamten Territorium des Calandarudels ist mit durchschnittlich 8-10 Individuen normal und kann nicht als „hoch“ bezeichnet werden. (Art 12 Abs 4 JSG)
- Die Verhaltensbeobachtungen sollen gemäss der Beurteilung durch die Ämter für Jagd und Fischerei der Kantone GR und SG und deren Wildhut „Auffälligkeiten“ ergeben haben. Es wird mit dem Begriff „zu wenig Scheu“ argumentiert. Die konkreten Verhaltensweisen wurden jedoch nicht wissenschaftlich durch bekannte und anerkannte Fachleute oder Spezialisten mit Know-how und Erfahrung in Beobachtung und Interpretation von Wolfsverhalten beurteilt oder zumindest verifiziert. Die durch die Kantone GR und SG erfolgte Auslegung und Interpretation der beobachteten Verhaltensweisen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sind somit ernsthaft zu hinterfragen.
- Die Mittel und Techniken zur Vergrämung und Verscheuchung wurden weder genügend ausgeschöpft noch seriös angewendet. Auch wurde die Bevölkerung bisher nicht genügend über die natürlichen Verhaltensweisen von Wölfen aufgeklärt und sie wurden ebenfalls nicht gezielt auf die Thematik des Verscheuchens sensibilisiert. Dieser Bereich müsste zuallererst einmal seriös angegangen und richtig umgesetzt werden. Auch hier wäre der Einbezug von Fachpersonen mit fundierten Kenntnissen von Wolfsverhalten notwendig.
- Im Taminatal, in der Region um Vättis, wurden und werden noch immer Luderplätze in Nähe von Gebäuden und Siedlungen, somit auch in der Nähe von Menschen, betrieben. Dies führt unweigerlich zu unerwünschten Verhaltensbeeinflussungen der Wildtiere. Zudem riechen ausgelegte Köder immer nach Mensch und stellen nur schon deshalb ein Problem betreffend „Geruchs-Gewöhnung“ dar!
Solange also Luderplätze und Köderauslegung im Territorium von Beutegreifern nicht unterbunden werden, hat der pauschale Begriff „Fehlende oder zu wenig Scheu“ wenig Aussagekraft und die Voraussetzung „aus eigenem Antrieb“ gemäss Art 4bis Abs 3 der Jagdverordnung JSV ist somit nicht eindeutig gegeben!
Auf Basis der genannten Beschwerdepunkte verlangen wir deshalb eine Ablehnung des Antrages der Kantone GR und SG durch die Bundesbehörde (Bundesamt für Umwelt BAFU).
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