CHWOLF-Pressemitteilung zur Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung (JSV)

13.03.2015

Der Verein CHWOLF reicht heute seine Stellungnahme zur Anhörungsvorlage der Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung an das Bundesamt für Umwelt ein.

Allgemeine Bemerkung zur Anhörungsvorlage

CHWOLF kann der vorliegenden Revision der Jagdverordnung wenig positive Aspekte abgewinnen. Es macht den Eindruck, als dass nach dem Scheitern der Anpassung und Aktualisierung des Wolf-Konzeptes die Wolf-Problematik auf massiven einseitigen politischen Druck hin in Hau-Ruck Manier in die Jagdverordnung gepresst werden soll. Ein fundiertes und fachgerechtes Konzept für ein lang­fristiges Wolf- oder Raubtiermanagement fehlt jedoch gänzlich.

CHWOLF bemängelt im speziellen:

  • Die zusätzlichen Regulationsmöglichkeiten sind fachlich nicht begründbar.
  • Zusammenhänge zwischen Verhalten, deren Wahrnehmung, Nutztierschäden und Gefährdung, die zur Begründung von Massnahmen dienen, sind ungenügend oder nicht erläutert, was unweigerlich zu falschen Interpretationen und Auslegungen führt.
  • Diverse Begriffe werden in stark vereinfachter und generalisierter Art verwendet, was zu einer undifferenzierten Beurteilung der Situationen führt (zB. regelmässig, wenig scheu).
  • Es gibt als Grundlage nach wie vor kein aktuelles, fundiertes und langfristiges Managementkonzept für Grossraubtiere, in dem auch die positiven Aspekte der Raubtierpräsenz gewichtet werden und in dem neben dem Abschuss auch andere Schutz- und Einflussmassnahmen, ein Monitoring sowie Verhaltensregeln definiert sind.

Die durch diese Verordnung möglichen Massnahmen können die Populationsentwicklung dieser geschützten Tierart in der Schweiz ernsthaft und nachhaltig gefährden. Auch wird damit der wichtige und notwendige populationsübergreifende genetische Austausch zwischen West-Ost und Nord-Süd behindert. Die Ausprägung der vorliegenden Regulationsbestimmungen lässt darauf schliessen, dass eine flächendeckende Populationsentwicklung so lange wie möglich verhindert oder zumindest gebremst werden soll.

Die Ausgestaltung von regulativen Eingriffen in den Wolfsbestand gehört nicht in die Jagdverordnung. Wir fordern daher in erster Priorität die Erstellung eines fundierten, gesamtheitlichen und langfristigen Managementkonzeptes für Grossraubtiere.

Wir lehnen die vorliegende Revision grundsätzlich und ganzheitlich ab. Die Kommentare und Ände­rungs­vorschläge unterstehen alle unserer grundsätzlichen Haltung.

>>>  gesamte CHWOLF-Pressemitteilung zur Revision der JSV als pdf, 13.05.2015

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