Wallis ordnet Abschuss eines Wolfes an

Medienmitteilung des Kanton Wallis vom 13.8.2015

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes an, der im Vallon de Rechy und im Val d’Anniviers zwischen dem 19 Juni und dem 8. August insgesamt 38 Schafe auf den dortigen Alpen angegriffen hat. Diese Abschussbewilligung stützt sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgesetzgebung und deren Verordnung.

Damit eine Abschussbewilligung für einen Wolf erteilt werden kann, müssen mindestens 25 Schafe innerhalb eines Monats oder 35 Schafe innert der Frist von 4 Monaten angegriffen und getötet werden. Für den Wolf der im Vallon de Rechy und im Val d’Anniviers zwischen Juni und August 38 Schafe getötet hat, ist diese Voraussetzung erfüllt. Jacques Melly, Chef des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt hat deshalb eine Abschussbewilligung erteilt.

Gemäss der Richtlinie zum Herdenschutz sowie dem Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere betreffend Wolfsschäden, befinden sich diese Alpen nicht in einem Herdenschutzschwerpunkt-gebiet. Diese Alpen wurden deshalb für die Umsetzung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen als nicht prioritäre Alpen eingestuft. Der Abschussperimeter wird demzufolge auf die Alpen Tzan, Orzival, La Lé, Singlinaz und Ar Pittetaz beschränkt. Im Falle von Angriffen auf den Alpen des rechten Ufers der Borgne (Val d’Hérens) wird die Situation beurteilt und der Perimeter unter bestimmten Voraussetzungen erweitert. Ab dem kommenden Jahr werden diese Regionen in einem Herdenschutzschwerpunktgebiet liegen, was die Umsetzung von Schutzmassnahmen zur Abwehr von Grossraubtier-Angriffen erfordert. Die geltende Bundesgesetzgebung fordert diese Massnahmen.

Die Dienststelle für Landwirtschaft hat nach den ersten Angriffen sofort alle Alpbewirtschafter in der Region Anniviers und Vallon de Réchy über das Vorgehen im Falle eines Wolfsangriffes informiert. Die Bewirtschafter wurden individuell über mögliche Sofortmassnahmen und kurz und mittelfristig anwendbare Herdenschutzmassnahmen auf den betroffenen Alpen beraten, sofern diese schützbar sind. Mehrere Nutztierhalter haben entschieden, ihre Nutztiere von der Alpe zu nehmen. Auf den Alpen auf denen die Nutztiere noch anwesend sind wurden die für die jeweilige Alpe möglichen Sofortmassnahmen umgesetzt (z. B. Nachtpark, Hirten, Blinklichter).

Die laufenden Diskussionen mit den Bewirtschaftern werden fortgesetzt und erlauben es auf der Basis des 2014 erstellten und validierten Alpplanes die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen festzulegen. Dieses Vorgehen ermöglicht den Nutztierhaltern sich bestmöglich gegen künftige Wolfsangriffe zu schützen. Die Dienststelle für Landwirtschaft berät und unterstützt die Alpeigentümer bei der Umsetzung dieser Schutzmassnahmen.

>>>  gesamte Medienmitteilung des Kanton Wallis vom 13.8.2015 als pdf

 

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