Wolfabschuss im Wallis bewilligt

Medienmitteilung des Kanton Wallis vom 01.09.2015

Staatsrat Jacques Melly ordnete heute den Abschuss eines Wolfs an, der zwischen dem 25. Juni und 25. August 2015 auf den Alpen im Turtmanntal und der Augstbord-Region 44 Schaffe gerissen hat. Der Bewilligungsentscheid stützt sich auf das Jagdgesetz und die Jagdverordnung des Bundes.

Aus den in den letzten beiden Jahren erfolgten Angriffen geht hervor, dass sich das Streifgebiet des Wolfs derzeit vom Turtmanntal bis nach Törbel-Bürchen erstreckt.

Gemäss der seit 15. Juli 2015 rechtskräftigen Revision der Jagdverordnung (JSV) darf ein einzelner Wolf abgeschossen werden, wenn er in seinem Streifgebiet mindestens 15 Schafe getötet hat, nachdem im Vorjahr bereits Schäden zu verzeichnen waren, wobei Schäden nur berücksichtigt werden dürfen, sofern zumutbare Schutzmassnahmen ergriffen worden sind.

Der Bund fördert den Einsatz von Herdenschutzhunden, um Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere vorzubeugen. In der konkreten Situation hielt die kant. Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) diese Massnahme aber für ungenügend bzw. ungeeignet und schlug daher andere Vorkehrungen vor, wie das Behirten, Einzäunen und Nachtpferche.

Nach den Angriffen im Vorjahr und auf der Grundlage unterzeichneter Absichtserklärungen haben die Alpbetreiber von Törbel-Bürchen und Oberems-Turtmanntal die betrieblich zumutbaren Massnahmen umgesetzt (Zusammenlegung der Alpen, ständige Behirtung, Umzäunungen und Nachtpferche; im Oberems-Turtmanntal auch Schutzhundeeinsatz). Die Absichtserklärungen beinhalten auch Massnahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung der Alpen in Zukunft.

Auf dieser Grundlage kam die für den Herdenschutz zuständige DLW in ihren Berichten vom 12., 21. und 26. August 2015 zum Schluss, dass die zumutbaren Massnahmen auf den schützbaren Alpen getroffen worden sind.

Daher erachtete der Vorsteher des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt die Voraussetzungen für den Abschuss des Wolfes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen als erfüllt und ordnete diesen folglich auch an. Die Abschussbewilligung gilt für 60 Tage, und solange es auf den betroffenen Alpen noch Schafe hat (was gegenwärtig in Bürchen-Törbel und Oberems-Turtmanntal noch der Fall ist).

 

>>>  gesamte Medienmitteilung des Kanton Wallis vom 01.09.2015 als pdf

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