Augstbordrudel - Regulation bewilligt

Medienmitteilung der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis vom 21.12.2016

Der Kanton Wallis ordnet mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Regulation des Augstbordrudels an. Der Kanton und das BAFU stellen übereinstimmend fest, dass die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung überschritten ist. Im Streifgebiet des Rudels verursachten die Wölfe im Verlaufe des Jahres trotz den getroffenen Schutzmassnahmen einen grossen Schaden (157 Nutztierrisse insgesamt). Die Regulationsbewilligung ist bis am 31. März 2017 gültig.

Der Kantonsentscheid verfügt eine Regulation durch Abschuss eines Wolfes in der Augstbordregion. Das BAFU hat einem entsprechenden Regulationsantrag des Kantons zugestimmt. Durch das Monitoring der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) wurde in der Augstbordregion ein Rudel festgestellt. Dieses besteht aus dem Männchen M59, dem Weibchen F14 und mindestens drei Jungtieren.

Der Kanton und das BAFU stellen übereinstimmend fest, dass in der Zeit vom 13. Mai bis zum 20. Juli 2016 nachweislich mindestens 20 Nutztiere in geschützten Situationen gerissen wurden. Die Schwelle von 15 Nutztierrissen für die Regulierung des Augstbordrudels ist somit überschritten. Gemäss geltendem Gesetz ist die Bestandesregulierung einer geschützten Tierart möglich, wenn sie einen zu hohen Bestand aufweist und dadurch grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung entsteht, wobei der Kanton in beiden Fällen die Zustimmung des BAFU benötigt.

Eine Regulierung ist bei Schäden an Nutztieren zulässig, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das sich erfolgreich fortgepflanzt hat, innerhalb von 4 Monaten mindestens 15 Nutztiere in geschützten Situationen getötet worden sind. Die Abschussbewilligung ist auf das Streifgebiet des Wolfsrudels zu beschränken und bis spätestens am 31. März des nachfolgenden Jahres zu befristen. Die Abschussquote bezieht sich auf die Fortpflanzung des Wolfsrudels: sie beträgt eine Anzahl Wölfe von maximal der Hälfte der Welpen des betreffenden Jahres, unter Schonung der Elterntiere.

Gestützt auf die festgestellte Präsenz von mindestens drei Jungtieren, wird der Abschuss eines Wolfes aus dem Augstbordrudel bewilligt. Sollten im Rahmen des Monitorings weitere Jungtiere festgestellt werden, wird die Abschusszahl vom Kanton, nach vorgängiger Information des BAFU, entsprechend angepasst. Die DJFW ist mit dem Vollzug der Abschussbewilligung beauftragt.

>>>  gesamte Medienmitteilung der DJFW des Kantons Wallis vom 21.12.2016 als pdf

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