Wolf soll wieder ganzjährig bejagt werden

Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates UREK-S vom 05. Februar 2016

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie spricht sich für eine Änderung des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf gejagt werden kann. Diese Massnahme geht deutlich weiter als die massvolle Bestandesregulierung, welche das Parlament noch im vergangenen Jahr beschlossen hatte.

Mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Mo. Imoberdorf (Rieder) 14.3570 „Den Wolf als jagdbare Tierart einzustufen“ zuzustimmen. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, das Jagdgesetz dahingehend zu ändern, dass der Wolf ganzjährig gejagt werden kann. Die Kommission hat einmal mehr betont, die Bedenken der betroffenen Bergkantone in der Sache Wolf müssten ernst genommen werden. So ist sie grundsätzlich der Auffassung, dass die Kantone für den Einzelabschuss von Wölfen mehr Kompetenzen bekommen sollten, als dies gegenwärtig im Gesetz vorgesehen ist. Die Kommissionmehrheit will aber noch einen Schritt weiter gehen und mit der Annahme der Motion ein Zeichen setzen. Sie ist der Auffassung, das bisherige Konzept von Massnahmen zur Schadensverhütung (Herdenschutz) und einzelnen Abschüssen von schadenstiftenden Wölfen und bei regional hohen Beständen sei nicht ausreichend. Die Zunahme der Wölfe müsse mit wirkungsvollen Bestandeseingriffen gebremst werden, das würden die Erfahrungen in verschiedenen Ländern Europas zeigen. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass die Forderung nach der Jagd auf den Wolf deutlich über den Rahmen hinausgeht, welcher mit der im letzten Jahr angenommenen Motion Engler 14.3151 gesteckt wurde. Ebenso wenig ist die Jagd vereinbar mit dem Verbleib in der Berner Konvention, welche den Wolf als streng geschützte Tierart führt.

>>>  gesamte Medienmitteilung des UREK-S vom 05.02.2016 als pdf

 

Kommentar CHWOLF

CHWOLF kritisiert den Entscheid der UREK-S als völlig unverständlich und verantwortungslos. Mit einem solchen Vorgehen wird faktisch die aktive Ausrottung einer einheimischen Tierart, dem Wolf, gutgeheissen und legalisiert. Das wiederspricht sowohl dem nationalen als auch dem internationalen Schutz des Wolfes, dem sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Berner Konvention verpflichtet hat.

CHWOLF fordert, dass der Ständerat diesen Fehltritt seiner Umweltkommission rasch korrigiert und generell eine von Vernunft geprägte und umsichtige Umweltpolitik betreibt.

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