WWF reicht Beschwerde gegen Wolfsabschuss ein

Medienmitteilung des WWF vom  07. Januar 2016

Der geplante Abschuss von zwei Calanda-Jungwölfen hat ein rechtliches Nachspiel: Der WWF Schweiz reicht bei den Verwaltungsgerichten der Kantone SG und GR eine Beschwerde ein. Damit will er erreichen, dass künftig dank präventiver Massnahmen Abschüsse vermieden werden: Insbesondere müssen Futterquellen konsequent beseitigt werden. Bedauerlicherweise sind die rechtlichen Grundlagen ungenügend, um die unmittelbar drohenden Abschüsse zu verhindern.

"Viele Wölfe wurden in der Nähe von Futterquellen gesichtet“ kritisiert der WWF-Grossraubtier-Experte Gabor von Bethlenfalvy. „Faktisch wurden die Wölfe regelrecht angefüttert. Dies gilt es in Zukunft unbedingt zu verhindern“.

Bevor letzten Dezember die Abschussbewilligung für zwei Jungwölfe am Calanda erteilt wurde, ist der Umgang mit Futterquellen im Wolfsgebiet fahrlässig gewesen. So wurden weder die jagdlichen Einrichtungen zur Anlockung von Tieren (sogenannte Luderplätze) in der Nähe der Siedlungen , noch die Entsorgung von Schlachtabfällen und Beseitigung von Nachgeburten von Kühen auf Miststöcken oder ins Gebüsch konsequent unterbunden. Genau diese Massnahmen verlangt der WWF in seiner Beschwerde aber für die Zukunft. Die Behörden sollen damit zu mehr Verantwortung in einer sachlichen Wolfspolitik angehalten werden. Diese präventiven Massnahmen sollen unverzüglich durchgesetzt und streng kontrolliert werden.

Der WWF kritisiert den bewilligten Abschuss von zwei Jungwölfen des Calanda-Rudels ausserdem als unverhältnismässig. So wird bereits normales Wolfsverhalten als potentielle Gefahr dargestellt. Dass die zurückbleibenden Wölfe aus den Abschüssen etwas lernen, ist fachlich höchst fragwürdig, denn sie dürfen  gemäss Abschussverfügung auch fernab von menschlichen Siedlungen geschossen werden.

Statt sie abzuschiessen sollte man sogenannte «wenig scheue» Wölfe mit einem Sender ausstatten: Dieses für Wölfe unangenehme Erlebnis wäre die bessere Vergrämungsmassnahme und diente auch einem verbesserten Monitoring. Als weitere Massnahme verlangt der WWF, dass die Abschüsse mindestens von ausgewiesenen Wolfsexperten wissenschaftlich begleitet werden, so dass überprüft werden kann, ob ein Wolfsrudel durch präventive Abschüsse überhaupt erzogen werden kann. Denn der Wolf bleibt weiterhin streng geschützt, die Bestände in der Schweiz gelten noch nicht als überlebensfähig.

 

>>>  gesamte Medienmitteilung des WWF vom 07.01.2016 als pdf

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