Bund will Wolfsschutz lockern

Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt vom 23. August 2017

 

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Er schlägt dem Parlament neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vor, wenn trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen.

Die 2015 vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Stefan Engler (CVP, GR) «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» (14.3151) verlangt eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Damit sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor grosse Konflikte entstehen. Solche Eingriffe müssen zudem im Rahmen des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) erfolgen.

Der Bundesrat hat am 23. August 2017 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes an das Parlament verabschiedet. Regulierende Eingriffe sind zudem nicht nur für Bestände des Wolfs vorgesehen, sondern auch für andere konfliktträchtige geschützte Arten – sofern trotz Präventionsmassnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen. Zu diesen Arten gehören wie bereits beschlossen der Steinbock und der Höckerschwan, und je nach Debatte im Parlament können noch weitere Tierarten wie Biber oder Luchs dazu kommen.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem das Verhältnis zwischen Jagdberechtigung und Jagdprüfung geklärt werden. Die Jagdberechtigung ermöglicht die Ausübung der Jagd in einem Kanton; die Erteilung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Voraussetzung dafür ist weiterhin eine bestandene Jagdprüfung, für die der Bund den Kantonen neu die Prüfungsgebiete «Wildtierbiologie», «Arten- und Lebensraummanagement», «Tierschutz» sowie «Umgang mit Waffen» vorgeben soll. Diese inhaltlich vereinheitlichten kantonalen Jagdprüfungen sollen künftig von den Kantonen gegenseitig anerkannt werden.

Schliesslich werden die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen über die jagdbaren Arten und ihre Schonzeiten ins Gesetz überführt und ergänzt: Neu sollen Moorente und Rebhuhn geschützt, die Saatkrähe als jagdbar erklärt, die Schonzeiten für Wildschwein und Kormoran verkürzt und allen einheimischen Arten eine Schonzeit gewährt werden. Auch der Umgang mit nicht einheimischen Tierarten wird angepasst: So sollen Damhirsch, Sika und Mufflon, gestützt auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2016 verabschiedete Strategie zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten, künftig ganzjährig jagdbar sein.

Antrag an Berner Konvention um Rückstufung des Schutzstatus des Wolfs
Die vorberatende Kommission des Ständerates hatte sich in der Diskussion der Standesinitiative des Kantons Wallis «Wolf. Fertig lustig!» (14.320) dafür ausgesprochen, erneut beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Rückstufung des Wolfs von «streng geschützt» zu «geschützt» zu beantragen. Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen und hat das UVEK beauftragt, dem Europarat den entsprechenden Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention 2006 bereits einmal abgelehnt.

 

>>>  gesamte Medienmitteilung des Bundesamtes für Umwelt vom 23.8.2017 als pdf

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