Kanton St. Gallen verfügt Abschuss eines schadenstiftenden Wolfs

Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 01.05.2017

Der Wolf M75 hat in den vergangenen Monaten in fünf Kantonen über 50 Schafe gerissen. Als dritter Kanton erlässt St.Gallen gegen ihn eine Abschussverfügung. Diese wird heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Das Muster ist immer das gleiche: Der Wolf überspringt den Weidezaun oder sucht gezielt nach einer Lücke und reisst in unmittelbarer Nähe der Ställe mehrere Schafe mitten aus der Herde. Seit Januar reihen sich diese Vorfälle in den Kantonen Graubünden, Tessin, Thurgau und Zürich aneinander. Aufgrund der DNA-Analysen wurden bereits über 50 Risse dem Wolf M75 zugeordnet.

Mitte April kam es im Kanton St.Gallen ebenfalls zu Angriffen in der gleichen Manier. Wegen des angetroffenen Tatbestandbildes handelt es sich mit grösster Wahrscheinlichkeit um M75. Die DNA-Proben werden noch ausgewertet. St.Gallen liegt nachweislich im Streifgebiet dieses Wolfes. Ob er das Gebiet verlassen wird, lässt sich nicht voraussagen.

Die Kantone Graubünden und Tessin verfügten am 22. März einen Abschuss. Das Amt für Natur, Jagd und Fischerei schliesst sich deren Erwägungen an und erlässt ebenfalls eine Verfügung zum Abschuss des schadenstiftenden Wolfes M75. Diese wird heute im Amtsblatt veröffentlicht.

Gesetzliche Grundlage für die Abschussbewilligung bildet der erhebliche Schaden an Nutztieren (Art.9bis, eidg. Jagdverordnung).

>>>  gesamte Medienmitteilung des Kantons St. Gallen als pdf

 


Kommentar CHWOLF

Ob die vorgebrachte Beweislage und Begründung für die Abschussverfügung des Kantons St. Gallen genügt, ist mehr als fraglich und wird von uns stark angezweifelt. Es ist noch nicht stichhaltig nachgewiesen, dass M75 für die Risse in Vermol verantwortlich ist. Hierzu müssten die Resultate der DNA-Analyse zuerst abgewartet werden. Reine Vermutungen auf Grund von ähnlichen Verhaltensweisen und Schadensbildern können und dürfen nicht als Beweise gelten. Eine Abschussbewilligung rein auf Vermutung und wegen des angetroffenen Tatbestandes zu erteilen und den Abschussperimeter gleich auf den ganzen Kanton auszuweiten ist mehr als stossend.

CHWOLF ist nicht grundsätzlich gegen das Entfernen eines permanent schadenverursachenden Tieres. Wir sind der Meinung, dass ein Wolf der immer wieder Schäden an gut und seriös geschützten Nutztieren anrichtet und die Angewohnheit erlernt hat, richtig aufgestellte und genügend elektrifizierte Zäune zu überspringen, entfernt werden soll. Jedoch müssen für die Durchsetzung einer solchen Massnahme die Beweise eindeutig vorliegen, die Herdenschutzmassnahmen seit längerem lückenlos und seriös umgesetzt sein und der Abschussperimeter sich strickte an den Schadensorten orientieren.

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