Regulationsbewilligung des Augstbordrudels ist abgelaufen

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 03.04.2017

Die am 20. Dezember 2016 vom Kanton beschlossene Regulation des Augstbordrudels ist Ende März abgelaufen. Innert der Regulationsfrist wurde einer der beiden zur Regulation freigegebenen Jungwölfe (F22) erlegt. Die Ausdehnung der Regulationsbewilligung auf einen zweiten Jungwolf am 24. Januar 2017 blieb trotz grossem Aufwand wirkungslos.

Am 20. Dezember 2016 bewilligte der Kanton mit Zustimmung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die Regulation des Augstbordrudels durch die Entnahme eines Jungwolfes. Am 24. Januar 2017 wurde die Bewilligung auf einen zweiten Jungwolf ausgedehnt, nachdem im Rahmen des Monitorings ein zusätzliches Jungtier festgestellt wurde (Medienmitteilung vom 25. Januar 2017). Der Abschuss des ersten Wolfes (Medienmitteilung vom 22. Dezember 2016) erfolgte in der Rudelsituation bei Schneeverhältnissen, die die Bewegungsfreiheit der Wölfe einschränkten. Neben der geplanten Reduktion des Rudels, beabsichtigte die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) ebenfalls eine abschreckende Wirkung der Regulation. Die Wildhüter konnten seither feststellen, dass sich die Wölfe vom Menschen fern halten und die Nähe der Siedlungsgebiete weitgehend meiden. 

Die warmen Temperaturen des Winters 2016-2017 und die damit fehlenden grösseren Schneemengen erlaubten es zudem dem Rudel, den gesamten Lebensraum im Streifgebiet zu nutzen, was das Auffinden und identifizieren der Tiere massiv erschwerte. Trotz enormem Aufwand der Berufswildhüter ergab sich somit keine Situation, welche den Abschuss des zweiten Jungwolfes mit einer gewissen Sicherheit erlaubt hätte. Gemäss geltender Gesetzgebung sind die Elterntiere nämlich zu schonen. 

Im Rahmen des Monitorings der DJFW wurden Hinweise auf Wolfspräsenz in den Bezirken Brig und Goms festgestellt. Ob es sich dabei um bereits abgewanderte Mitglieder des Wolfsrudels handelt, kann zurzeit nicht beurteilt werden.

Der Kanton führt das Monitoring weiter damit er eine allfällige neue Fortpflanzung und die im Jahr geborenen Jungtiere so früh wie möglich feststellen kann. Dies erlaubt es, im Schadenfalle, die Regulation ebenfalls so früh wie möglich, also bereits zu Beginn des Herbstes vorzunehmen. Zudem könnte auch die ordentliche Jagdzeit genutzt werden, was den Aufwand der kantonalen Behörden massiv reduzieren würde.

>>>  gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis als pdf

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