Irrtümlicher Wolfsabschuss im Goms
Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 5. Februar 2018
In der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag wurde im Goms auf der Fuchspassjagd versehentlich ein Wolf erlegt. Die Wildhut wurde durch eine unverzügliche Selbstanzeige informiert. DNA-Analysen zur Feststellung der Abstammung des Tieres wurden angeordnet. Die Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet.
Auf der bis Ende Februar offenen Fuchspassjagd hat im Goms eine jagdberechtigte Person in der Nacht von Freitag, 2. Februar auf Samstag, 3. Februar 2018 irrtümlich eine Wölfin erlegt. Nach Feststellung des Irrtums meldete diese den Abschuss unverzüglich der Wildhut.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) benachrichtigte die Staatsanwaltschaft, welche für den vorliegenden Jagdvorfall zuständig ist. Diese hat zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Der Wolf wurde zur näheren Untersuchung von der Wildhut ins Tierspital von Bern gebracht. Genauere Angaben zur Abstammung des Tieres werden die laufenden DNA-Analysen liefern.
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