Wallis erteilt zwei Abschussbewilligungen

Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 6. September 2018

Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss von zwei Wölfen in den Regionen Goms und Val d’Anniviers an. In diesen Regionen wurden im Verlaufe des Sommers mindestens 34 Schafe auf geschützten Alpen und 87 auf nicht schützbaren oder ungeschützten Alpen gerissen. Die Bewilligungen für je einen Wolfsabschuss in den beiden Regionen stützen sich auf die Bestimmungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und deren Verordnung.

In der Region Goms haben die Rissereignisse ab Mitte August 2018 bis zum vergangenen Wochenende stark zugenommen. Dabei wurden auf geschützten Alpen mindestens 23 Schafe getötet und zehn verletzt. Da bereits im Vorjahr Schäden zu verzeichnen waren und auf den geschützten Alpen Bellwald (Richinen), Rappental und Geren-Längis mehr als 15 Schafe gerissen wurden, sind gemäss Art. 9bis der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) die Voraussetzungen für den Einzelabschuss eines Wolfes im Goms in den Schadenperimetern erfüllt. Der Departementsvorsteher hat deshalb, gestützt auf diese Feststellungen, auf den Alpen Richinen, Rappental, Geren-Längis und deren Umgebung, einen Wolfsabschuss angeordnet.

Im Streifgebiet der in den letzten beiden Jahren festgestellten Wolfsrudel Augstbord – Val d’Anniviers – Vallon de Réchy konnte trotz des Monitorings mittels Fotofallen, den DNA-Analysen, den akustischen Fallen (Soundmeter) und den eingehenden Beobachtungen bis Anfang September dieses Jahres keine Rudelsituation gemäss Konzept Wolf Schweiz festgestellt werden. Die Rudelfeststellung im Augstbord wurde Ende August 2016 und jene im Val d‘Anniviers am 2. September 2017 festgestellt, ohne Nachweis, dass es sich dabei um das gleiche Rudel handelte. Die Erfahrung zeigt, dass eine Fortpflanzung in der Regel im Verlaufe des Monats August bis Anfang September entdeckt wird. Gemäss Konzept Wolf Schweiz ist von einer Rudelsituation auszugehen, wenn sich mindestens drei Wölfe, darunter mindestens ein Weibchen, über ein Jahr vergesellschaften, als soziale Einheit zusammenleben, gemeinsam Nahrung beschaffen und sich letztendlich fortpflanzen. Das diesjährige Monitoring zeigt bis zum heutigen Tag maximal zwei Individuen (einzelne Feststellungen deuten auf einen männlichen und einen weiblichen Wolf hin) und keine Jungwölfe. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) geht deshalb aufgrund dieser Fakten davon aus, dass im vorgennannten Gebiet momentan kein Wolfsrudel mehr präsent ist. Demzufolge kommen für den Abschuss eines Wolfes wieder die vorgenannten Kriterien für den Einzelabschuss zur Anwendung.

>>>  gesamte Medienmitteilung des Kantons Wallis vom 6.9.2018 als pdf

 

Kommentar CHWOLF

CHWOLF kritisiert die beiden Abschussbewilligungen für je einen Wolf im Goms und im Val d’Anniviers aufs schärfste. Erstens wurden auf den betroffenen Alpen keinen oder nur ungenügender Herdenschutz betrieben und zweitens ist das Val d’Anniviers ein Rudelgebiet (letztes Jahr wurden in der Region mindestens zwei Welpen nachgewiesen).

Es ist völlig unverständlich und inakzeptabel, dass Alpbewirtschafter ihre Tiere mitten im Wolfsgebiet noch immer ungeschützt oder ungenügend geschützt sömmern lassen können und somit Wolfsrisse bewusst riskieren oder gar herausfordern. Dass solche Situationen dann noch zu einer Abschussbewilligung führen, ist Affront sondergleichen gegen die ganze Schweiz und vor allem  an gegen all jene, die ihre Tiere vorschriftsgemäss und verantwortungsvoll schützen.
Dieser verächtliche Umgang mit den einheimischen Beutegreiffern im Kanton Wallis wird der touristischen Attraktivität dieser Region ganz sicher langfristig schaden.

Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung Artikel 4bis, kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe innerhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels nicht erteilt werden. Die Reduktion des Wolfsbestands muss über die Regulation des Rudels erfolgen. Diese ist möglich, wenn innerhalb von 4 Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen mindestens 15 Nutztiere getötet und eine neue Reproduktion nachgewiesen wird.

Ob das Rudel auch dieses Jahr Welpen aufzieht ist bis jetzt noch nicht bekannt. Es leben aber mindestens drei Wölfe in der Region. Im Frühjahr wurden die beiden männlichen Wölfe M59 und M73 sowie die Wölfin F24 in der Region genetisch nachgewiesen. Das Gebiet ist somit bis zum gegenteiligen Beweis nach wie vor als Rudelgebiet zu betrachten!

Ende Juli wurde bereits eine beantragte Abschussbewilligung für einen Wolf im Val d'Anniviers abgelehnt, mit der Begründung, dass im Rudelgebiet keine Abschussbewilligung für Einzelwölfe erteilt werden kann. Warum es nun gut einen Monat später möglich ist, ist unverständlich rechtlich sehr fraglich!

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