Wolfschutz in der Schweiz soll massiv gelockert werden

Die Umweltkommission des Ständerates will den Schutz der Wölfe mehr lockern, als dies der Bundesrat mit der Revision des Jagdgesetzes vorsieht.

Medienmitteilung des Schweizer Parlamentes vom 25. April 2018

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Vorlage zum Jagdgesetz angenommen. Sie folgt dabei weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, setzt aber gewisse Akzente bei der Bestandesregulierung von Grossraubtieren. Im Vordergrund stehen tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren.

Die Kommission hat die Detailberatung zur Änderung des Jagdgesetzes abgeschlossen und der Vorlage mit 6 zu 4 Stimmen zugestimmt. An der Liste der geschützten Tiere (gemäss Berner Konvention) werden keine Änderungen vorgenommen. Im Kernstück der Vorlage, dem Artikel 7a, soll hingegen die Regulierung des Bestandes von gewissen geschützten Tierarten neu gehandhabt werden. Mit der Umsetzung der Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» sollen gemäss der Vorlage des Bundesrates neu auch Wolfbestände regulierbar sein, damit ein grosser Schaden oder eine Gefährdung von Menschen verhindert werden kann. Eine Mehrheit der Kommission will nun weitergehen als der Bundesrat vorschlägt. Mit 6 zu 5 Stimmen hat sie beschlossen, die Bedingungen für einen regulierenden Eingriff in den Bestand etwas milder auszugestalten: Der Begriff des «grossen» Schadens soll aus Absatz 2 gestrichen werden und Schutzmassnahmen sollen nicht mehr absolute Pflicht sein.
Ausserdem hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, auch den Biber in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen und Voraussetzungen zu schaffen, damit der Bund sich an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt die Kommission das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Thurgau um. Ebenso mit 7 zu 4 Stimmen entschied die Kommission, auch den Luchs in Artikel 7a aufzuführen. Das Zeitfenster zur Regulierung des Luchsbestandes beträgt lediglich sechs Wochen pro Jahr. Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen, dem Bundesrat zu folgen.

Bei der Verhütung von Wildschaden in Art. 12 hat die Kommission weitergehende Massnahmen abgelehnt. So spricht sie sich mit 8 zu 3 Stimmen deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Im Rahmen der Jagdgesetzrevision hat die Kommission die Motion «Gebührende Berücksichtigung des naturnahmen Tourismus in Jagdbanngebieten» vorberaten. Die Kommission verzichtet darauf, das Anliegen der Motion direkt in der Vorlage einzubringen. Stattdessen begrüsst sie den Ansatz des Bundesamtes für Umwelt, in einem partizipativen Prozess die Naturverträglichkeit der «traditionellen» Routen der Bergsportverbände zu prüfen und diese den Kantonen zur Genehmigung zuzuführen.

Die Kommission hat am 24. April 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) getagt.

>>>  gesamte Medienmitteilung des Schweizer Parlamentes vom 25.4.2018 als pdf

 

Kommentar CHWOLF

Der Beschluss der Umweltkommission des Ständerates (UREK-S), den Wolfsschutz derart massiv zu lockern, ist für CHWOLF völlig inakzeptabel. Es müssten demzufolge keine schadensvermindernden Schutzmassnahmen mehr umgesetzt werden und keine grossen Schäden bei Nutztieren vorliegen, damit Wolfsbestände reguliert werden könnten. Dies würde bedeuten, dass jeder Kanton nach eigenem Ermessen und nach sehr lockeren Schutzvorgaben Wölfe regulieren könnte! Unglaublich, dass sich die Politik als Volksvertretung so gegen eine streng geschützte Tierart und gegen unsere eigene Natur stellt!
Sollten die beiden Räte dem Vorschlag der UREK-S folgen, wird CHWOLF alles daran setzen, gemeinsam mit den grossen Tierschutzorganisationen einem Referendum dagegen zum Erfolg zu verhelfen.

 

  ◊

Inhalt


RSS CHWOLF-Feed abonnieren

Um diese Website und das gesamte WWW besser und sicherer zu erleben,
wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.