Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung
Medienmitteilung des Bundesrates vom 31. März 2021
Der Bundesrat hat am 31. März 2021 die Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung eröffnet. Mit der revidierten Verordnung erfüllt er zwei Motionen des Parlaments. Diese verlangten, dass nach der Ablehnung der Jagdgesetzrevision durch die Stimmbevölkerung im September 2020 die Verordnung im Rahmen des geltenden Gesetzes anzupassen ist. Dies soll den Kantonen ermöglichen, bei Konflikten mit der Nutztierhaltung rascher in Wolfsbestände eingreifen zu können. So soll das Nebeneinander von Menschen, Wölfen und Nutztieren möglich bleiben. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2021.
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