Der Kanton Graubünden ordnet Abschuss von drei Jungtieren aus dem Beverinrudel an

Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 6. September 2021


Aufgrund von drei gefährlichen Begegnungen zwischen Personen und Wölfen des Beverinrudels sowie infolge von Rissen von Schafen trotz Herdenschutzmassnahmen hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dem Regulierungsgesuch des Kantons Graubünden zugestimmt. Der Vorsteher der Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, Regierungspräsident Mario Cavigelli, hat unverzüglich den Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverinrudel angeordnet.

Bereits in den letzten Jahren sind die Tiere des Beverinrudels negativ aufgefallen. Sie haben aus geschützten Herden Nutztiere gerissen. Auch im vergangenen Jahr hatten sie am Schamserberg einen Esel und ein Kalb und auf der Stutzalp oberhalb Splügen eine grosse Anzahl Schafe gerissen. Diesen Sommer ist es zu drei gefährlichen Begegnungen zwischen Personen und Wölfen gekommen und zu einer grösseren Anzahl an Rissen von Nutztieren, die durch Herdenschutzmassnahmen geschützt waren.

Bund gibt Vorgehensweise vor
Gegen Wölfe und Wolfsrudel, die im Vergleich zu anderen Wölfen ein problematisches Verhalten aufzeigen und dadurch entweder eine Gefährdung des Menschen oder einen grossen Schaden trotz getroffener Herdenschutzmassnahmen verursachen, müssen regulatorische Massnahmen ergriffen werden. Die Kantone können mit vorheriger Zustimmung des BAFU befristete Massnahmen zur Regulierung von Beständen geschützter Tierarten wie dem Wolf treffen (Art. 4 Abs. 1 JSV). Das BAFU hat den Antrag des Kantons Graubünden gutgeheissen und die Zustimmung zum Abschuss von drei Jungwölfen aus dem Beverinrudel unter Schonung der Elterntiere erteilt. Die Abschussbewilligung beschränkt sich auf das Streifgebiet des Wolfsrudels Beverin, davon ausgenommen ist der Perimeter des Eidgenössischen Jagdbanngebietes. Die Voraussetzungen für den Abschuss des Vatertiers erachtet das BAFU als zurzeit nicht erfüllt.

Eingriff durch das Amt für Jagd und Fischerei
Das Amt für Jagd und Fischerei hat sich in den vergangenen Wochen auf diesen Eingriff vorbereitet. Die Wildhut wird die entsprechende Regulation vornehmen. Geplant ist ein rascher Eingriff. Es wird versucht, die Tiere im Rudelverbund zu erlegen, um eine zusätzliche vergrämende Wirkung zu erzielen.

gesamte Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 06.09.2021 als pdf

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